TGC kritisiert Akkreditierungspraxis bei IBB-Prozess und Ministeriumstreffen
Der Türkische Journalistenverband (TGC) hat die Arbeitsbedingungen beim IBB-Prozess sowie die Akkreditierungspraxis bei einem Treffen des Gesundheitsministeriums kritisiert.
Der Türkische Journalistenverband (TGC) hat eine Erklärung zu den Arbeitsbedingungen der Journalisten, die den Prozess gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) in Silivri verfolgen, sowie zum Ausschluss einiger Medienorganisationen von einem in Istanbul abgehaltenen Treffen des Gesundheitsministeriums abgegeben.
Der TGC betonte, dass die Möglichkeit für Journalisten, Gerichtsverhandlungen ohne physische Hindernisse zu verfolgen und Zugang zu Nachrichtenquellen zu erhalten, zu den Grundvoraussetzungen der Pressefreiheit gehöre.
Die Einschränkung der Arbeitsbereiche von Journalisten, die Erschwerung der Nachrichtenverfolgung und die Behinderung einer ordnungsgemäßen Verfolgung der Verhandlung aufgrund physischer Bedingungen stellen einen Eingriff in die Pressefreiheit dar.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass es inakzeptabel sei, dass Journalisten, die den İBB-Prozess verfolgen, „gezwungen werden, die Verhandlung quasi mit einem Fernglas zu verfolgen“. Der TGC erklärte, dass der Zugang zu Informationen für Journalisten, die im öffentlichen Interesse arbeiten, nicht behindert werden dürfe.
KRITIK AN DER AKKREDITIERUNG BEIM MINISTERIUMSTREFFEN
In der Erklärung des TGC wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass bei dem Treffen, das am Samstag, den 15. August 2026, in Istanbul von Gesundheitsminister Prof. Dr. Kemal Memişoğlu abgehalten wurde, eine Akkreditierungspraxis angewandt wurde. Der Verband stellte fest, dass regierungsnahe Medienorganisationen zu dem Treffen eingeladen wurden, während Organisationen wie Halk TV, Sözcü TV, Cumhuriyet, BirGün und Diken nicht eingeladen wurden.
Der TGC merkte an, dass eine Diskriminierung von Medienorganisationen bei Treffen öffentlicher Einrichtungen aufgrund ihrer redaktionellen Linie oder politischen Ansichten nicht mit der Pressefreiheit vereinbar sei. Er betonte, dass das Gesundheitsministerium Bürgern aller politischen Richtungen diene und daher auch Journalisten, die für verschiedene Medienorganisationen arbeiten, in der Lage sein müssten, den Minister zu erreichen und Fragen zu stellen.
Der TGC forderte die im Namen der Öffentlichkeit handelnden Amtsträger dazu auf, die Akkreditierungspraxis nicht zur Diskriminierung zu nutzen, den Grundsatz der Gleichbehandlung unter Journalisten zu wahren und das Recht der Öffentlichkeit auf Information nicht zu behindern.
Nachrichtenquelle: 12punto
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