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Flip-Flop-Verbot in beliebtem Park: 132.000 TL Bußgeld bei Zuwiderhandlung

An berühmten Urlaubszielen im Norden Italiens drohen Besuchern, die in Flip-Flops oder Sandalen wandern, Bußgelder von bis zu 132.000 TL.

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Flip-Flop-Verbot in beliebtem Park: 132.000 TL Bußgeld bei Zuwiderhandlung

Wer von einem entspannten Sommerurlaub an der italienischen Riviera träumt, erlebt im Nationalpark Cinque Terre eine Überraschung: Dort gibt es strenge Schuhvorschriften. In diesem Naturparadies, das jedes Jahr von Millionen einheimischen und ausländischen Touristen besucht wird, ist das Begehen der Wanderwege in Flip-Flops, offenen Sandalen oder ungeeignetem Schuhwerk mit flachen Sohlen strengstens untersagt.

Die Verwaltung des Nationalparks Cinque Terre erklärt, dass diese Entscheidung getroffen wurde, um die Sicherheit der Besucher auf den felsigen und unebenen Pfaden zu gewährleisten. Wer die Wege ohne geeignete Wander- oder Sportschuhe betritt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die bei 50 Euro beginnen und bis zu 2.500 Euro (etwa 132.000 TL) reichen können. Die Parkwächter kontrollieren die Wanderwege ununterbrochen und weisen Touristen, die sich nicht an die Regeln halten, sofort zurecht.

Auch auf anspruchsvollen Routen wie dem legendären „Sentiero Azzurro“ (Blauer Pfad) wird diese Regel kompromisslos durchgesetzt. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Verbot nicht in den Ortskernen gilt, betonen jedoch, dass die Maßnahme lebenswichtig sei, um Unfälle und Rettungseinsätze in steilem und steinigem Gelände zu verhindern.

Schuhbeschränkungen gibt es in Italien auch in anderen touristischen Regionen. Auf der Insel Capri beispielsweise ist es aufgrund einer seit den 1960er Jahren geltenden Regelung verboten, in Flip-Flops, Sandalen oder Holzclogs zu laufen, die beim Gehen Geräusche verursachen. Die Behörden geben an, dass diese Regel wichtig sei, um die Ruhe und den Frieden auf der Insel zu bewahren.


Nachrichtenquelle: 12punto