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Ausländerregelung in der Trendyol 1. Lig geändert

Der türkische Fußballverband (TFF) hat eine Änderung der Regelung bezüglich des Ausländerkontingents in der Trendyol 1. Lig vorgenommen.

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Ausländerregelung in der Trendyol 1. Lig geändert

Der TFF hat eine Neuregelung für die Ausländerbegrenzung in der Süper Lig getroffen. Mit dieser Anpassung wurde auch die Regelung für ausländische Fußballspieler in der Trendyol 1. Lig geändert. Die Erklärung des TFF lautet wie folgt:

SAISON 2025-2026

SPIELERBERECHTIGUNG IN DER TFF 1. LIG

ARTIKEL 1 - SPIELERBERECHTIGUNG IN DER TFF 1. LIG

(1) Die Vereine dürfen in ihrer A-Mannschaftsliste maximal 8 Spieler führen, die nicht für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind („ausländische Fußballspieler“).

Für 7 der 8 ausländischen Spieler, die in die A-Mannschaftsliste eingetragen werden können, gibt es kein Alterskriterium. Sollten 8 ausländische Spieler in die A-Mannschaftsliste eingetragen werden, muss mindestens einer dieser Spieler in der Saison 2025-2026 am oder nach dem 01.01.2003 geboren sein.

Die Nichtnutzung eines Teils oder der gesamten Quote von 8 ausländischen Spielern, die in die A-Mannschaftsliste eingetragen werden können, stellt kein Hindernis für die Eintragung einer höheren Anzahl an Spielern dar, die für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind.

Die Nichtnutzung eines Teils oder der gesamten Quote von 8 ausländischen Spielern, die in die A-Mannschaftsliste eingetragen werden können, stellt kein Hindernis für die Eintragung einer höheren Anzahl an Spielern dar, die für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind.

In der Saison 2025/2026 können ausländische Spieler, die im Jahr 2003 geboren wurden, einen Vertrag unterzeichnet haben und in die A-Mannschaftsliste eingetragen wurden, bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einer Saison für zwei Spielzeiten gemäß dieser Regelung in die A-Mannschaftsliste aufgenommen werden.

In der Saison 2026/2027 ist es zwingend erforderlich, dass von den 8 ausländischen Spielern mindestens 2 am oder nach dem 01.01.2004 geboren wurden.

(2) Vereine der 1. Lig, die Verträge mit mehr als 8 ausländischen Spielern haben, dürfen ausländische Spieler, die nicht in der A-Mannschaftsliste aufgeführt sind, nicht in A-Mannschaftsspielen einsetzen.

(3) Zusätzlich zu den im ersten Absatz vorgesehenen Spielern, die nicht für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind und in die A-Mannschaftsliste eingetragen wurden, können die Vereine aufgrund erworbener Rechte bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit einen Spieler, der im Rahmen der Regeln der Saison 2023/2024 als Staatsbürger von Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan oder Turkmenistan in die A-Mannschaftsliste eingetragen wurde, sowie einen Spieler, der zwar nicht für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt ist, aber die türkische Staatsbürgerschaft oder eine Blaue Karte besitzt, in die A-Mannschaftsliste aufnehmen. Nach Ablauf der Verträge dieser Spieler werden Verlängerungen, Vertragsverlängerungen und neue Verträge mit anderen Vereinen im Rahmen der Regelung für Spieler, die nicht für die A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind, registriert und entsprechend in die A-Mannschaftsliste eingetragen.

(4) Vereine können registrierte Profifußballer, die am oder nach dem 01.01.2005 geboren wurden und für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind, ohne die Verpflichtung zur Eintragung in die A-Mannschaftsliste in Spielen einsetzen. Voraussetzung ist, dass diese Spieler seit mindestens 6 Monaten beim Verein registriert sind; eine Bedingung als Profifußballer zu gelten, ist nicht erforderlich, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben.

ARTIKEL 2 - A-MANNSCHAFTSLISTE

(1) Die Vereine sind verpflichtet, dem Verband die A-Mannschaftsliste ihrer Profifußballer, die an offiziellen Wettbewerben teilnehmen werden, gemäß den unten genannten Grundsätzen vorzulegen:

a) Die A-Mannschaftsliste besteht aus maximal 28 Spielern.

b) Es ist zwingend erforderlich, dass mindestens 18 der in der A-Mannschaftsliste aufgeführten Spieler für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sind. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 von Artikel 1 müssen alle Spieler, die in die A-Mannschaftsliste aufgenommen werden, mit Ausnahme der zugelassenen ausländischen Spieler, für die türkische A-Nationalmannschaft spielberechtigt sein. Für Spieler, die vor dem 15. Juni 2015 für die A-Nationalmannschaft eines anderen Landes spielberechtigt waren und die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, gilt die Voraussetzung der Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft nicht. Ausländer, die nachträglich die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, können unter der Voraussetzung in die Liste aufgenommen werden, dass sie nicht für die A-Nationalmannschaft eines anderen Landes gespielt haben, seit ihrem ersten Antrag auf Einbürgerung fünf Jahre vergangen sind und sie mindestens ein offizielles Spiel in einer Alterskategorie der türkischen Juniorennationalmannschaften absolviert haben.

c) Von den 18 Spielern, die im oben genannten Punkt „b“ erwähnt werden, müssen in der Saison 2025/2026 mindestens

einer am oder nach dem 01.01.2003 geboren sein. In der Saison 2026/2027

müssen mindestens zwei dieser Spieler am oder nach dem 01.01.2004 geboren sein.

d) Vereine dürfen maximal 3 Torhüter in der A-Mannschaftsliste führen. Mindestens zwei dieser Torhüter müssen die in Absatz (b) genannten Kriterien für die Spielberechtigung in der türkischen A-Nationalmannschaft erfüllen.

e) Sollte der Verein keine Spieler melden, die den in den Punkten „b“, „c“ und „d“ festgelegten Kriterien entsprechen,

wird die A-Mannschaftsliste um die Anzahl der nicht gemeldeten Spieler verkürzt erstellt;

darüber hinaus werden gegen die betroffenen Vereine aufgrund von Verstößen gegen die Richtlinien Disziplinarverfahren eingeleitet.

f) Von den in den Absätzen „b“, „c“ und „d“ genannten Spielern verlieren diejenigen, die nach der Einreichung der endgültigen Listen beim TFF ihre Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft verlieren, zu Beginn der darauffolgenden ersten Transfer- und Registrierungsperiode den Status als Spieler mit Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft. Spieler, die ihre Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft während der Transfer- und Registrierungsperioden verlieren, werden unverzüglich aus dem Status der Spieler mit Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft auf der Liste gestrichen.

ARTIKEL 3 - EINREICHUNG DER A-MANNSCHAFTSLISTE BEIM TFF

(1) Die Vereine sind verpflichtet, ihre A-Mannschaftsliste bis spätestens 24 Stunden vor ihrem ersten offiziellen Pflichtspiel beim TFF einzureichen.

(2) Die A-Mannschaftsliste kann während der ersten Transfer- und Registrierungsperiode von den Vereinen bis zu 24 Stunden vor den offiziellen Pflichtspielen des Vereins überarbeitet werden.

(3) Die A-Mannschaftsliste muss innerhalb von drei Tagen nach Abschluss der ersten Transfer- und Registrierungsperiode beim TFF eingereicht werden und ist bis zur zweiten Transfer- und Registrierungsperiode gültig.

(4) Ab Beginn der zweiten Transfer- und Registrierungsperiode können die Vereine ihre A-Mannschaftslisten bis zu 24 Stunden vor den offiziellen Pflichtspielen des Vereins überarbeiten.

(5) Innerhalb von drei Tagen nach Abschluss der zweiten Transfer- und Registrierungsperiode muss die A-Mannschaftsliste, die bis zum Ende der Saison gültig ist, beim TFF eingereicht werden.

(6) Die in die A-Mannschaftsliste einzutragenden Spieler müssen vom TFF im Namen des Vereins registriert worden sein. Bei internationalen Transfers ist jedoch das Internationale Transferzertifikat erforderlich.

Spieler, deren Zertifikat trotz Anforderung nicht eingetroffen ist, können in die A-Mannschaftsliste aufgenommen werden. Dieser Umstand muss vom Verein in der Liste ausdrücklich vermerkt werden. Spieler in dieser Situation erlangen erst dann die Spielberechtigung für Wettbewerbe, wenn sie vom TFF registriert wurden. Sollte die Registrierung dieser Spieler nicht erfolgen, ist es außerhalb der Transferperioden nicht gestattet, andere Spieler als Ersatz für diese Akteure nachzumelden.

(7) Vereinen, die die A-Mannschaftsliste nicht fristgerecht beim TFF einreichen, wird die Teilnahme an den Wettbewerben untersagt.

ARTIKEL 4 - SPIELBERICHTSLISTE

(1) Die Spielberichtsliste besteht aus maximal 21 Spielern.

(2) Die Vereine dürfen in der Saison 2025 – 2026 in die Spielberichtsliste;

a) unter der Bedingung, dass sich grundsätzlich gleichzeitig maximal 6 von ihnen in der auf dem Spielfeld befindlichen Mannschaft befinden,

maximal 8 Spieler aufnehmen, wie im 1. Absatz des oben genannten Artikels zur Spielerberechtigung

festgelegt. Zusätzlich können die Vereine die im 3. Absatz des oben genannten Artikels zur Spielerberechtigung aufgeführten zusätzlichen

können maximal einen dieser zwei Fußballer zusätzlich auf den Spielberichtsbogen setzen und auf dem Spielfeld

im laufenden Kader behalten.

b) Sie können registrierte Profifußballer, die nicht auf der A-Mannschaftsliste stehen, unter der Bedingung

einer Spielberechtigung für die türkische A-Nationalmannschaft und einem Geburtsdatum ab dem 01.01.2005

sowie Amateurfußballer, die dieselben Voraussetzungen erfüllen, seit sechs Monaten beim Verein registriert sind und das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf die Liste setzen.

(3) Bei Verstößen gegen die oben genannten Regelungen finden die Bestimmungen der Fußball-Wettbewerbsordnung Anwendung.


Nachrichtenquelle: 12punto

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