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Bei Fenerbahçe: Anträge zur Befugnisübertragung an den Vorstand bezüglich Immobilien abgelehnt

Die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13, die dem Vorstand Befugnisse über die Immobilien von Fenerbahçe und die damit verbundenen Aktivitäten einräumen sollten, wurden mehrheitlich abgelehnt.

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Bei Fenerbahçe: Anträge zur Befugnisübertragung an den Vorstand bezüglich Immobilien abgelehnt

Die ordentliche Wahl-Generalversammlung des Fenerbahçe Spor Kulübü findet im Fenerbahçe Şükrü Saracoğlu Spor Kompleksi statt.

Nach den Reden am ersten Tag des Kongresses wurde zu den Tagesordnungspunkten übergegangen. Der Vorsitzende des Hohen Divan-Rates von Fenerbahçe, Şekip Mosturoğlu, legte den Kongressmitgliedern den Antrag vor, dem neu zu wählenden Vorstand bis zum Ende seiner Amtszeit Befugnisse zu erteilen, um 'im Einklang mit dem Vereinszweck Immobilien zu verkaufen/kaufen, Immobilien, die sich im Eigentum oder Nutzungsrecht des Vereins befinden, an Dritte zu vermieten, zuzuweisen, Betriebs- und Partnerschaftsverträge für diese Immobilien abzuschließen, dingliche oder persönliche Rechte und Verpflichtungen an diesen Immobilien zu begründen sowie in anderen vom Gesetz erlaubten Angelegenheiten zu entscheiden'.

Nachdem der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden war, trat der Vereinsvorsitzende Ali Koç ans Rednerpult und betonte, dass insbesondere der Präsidentschaftskandidat Sadettin Saran und sein Team ihm zuhören sollten: "Sadettin Saran und sein Team, diese Punkte waren in jeder Generalversammlung seit 2013 enthalten. Denn diese Punkte sind dazu gedacht, dem Vorstand die Arbeit zu erleichtern und eine schnellere Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Es wird so getan, als ob sie heute erst auf die Tagesordnung gesetzt worden wären. Als hätten wir sie zum ersten Mal erfunden. Diese Punkte waren in jeder Generalversammlung seit 2013 enthalten", sagte er. Koç wandte sich an den Vorsitzenden des Hohen Divan-Rates von Fenerbahçe, Şekip Mosturoğlu, und betonte, dass dieser in der Vergangenheit auf der Vorstandsliste von Aziz Yıldırım gestanden habe, und fragte: "Wurde dies in ihrer eigenen Amtszeit genutzt?"

Mosturoğlu wandte sich ebenfalls an die Kongressmitglieder und erklärte: "Diese Punkte haben nichts mit den Wahlen zu tun. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die den laufenden Betrieb der Vereinsführung betrifft. Auch wenn Herr Sadettin gewählt würde, würde er diesen Punkt benötigen."

Mosturoğlu ordnete eine Neuauszählung der Stimmen an. Der 11. Punkt wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der 12. Punkt, der vorsah, 'dem neu zu wählenden Vorstand bis zum Ende seiner Amtszeit Befugnisse für Investitionen und Einrichtungen zu erteilen, die auf Grundstücken oder Flächen errichtet werden sollen, die sich im Eigentum oder Nutzungsrecht des Vereins befinden oder dem Verein durch langfristige Pacht, Nießbrauchrechte usw. zugewiesen wurden', wurde den Kongressmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Auch dieser Punkt wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der 13. Punkt, der vorsah, 'dem neu zu wählenden Vorstand bis zum Ende seiner Amtszeit Befugnisse in Angelegenheiten wie der Gründung von in- und ausländischen Wirtschaftsbetrieben, Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen oder der Beteiligung an sowie dem Austritt aus bereits bestehenden solchen Einrichtungen, dem Erwerb und Verkauf von Anteilen, der Bewertung von Anteilen an Unternehmen, die vom Verein gegründet wurden oder an denen er beteiligt ist, durch Börsengänge oder auf andere Weise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, dem Verkauf und/oder Rückkauf von Anteilen sowie der Umwandlung oder Liquidation von Unternehmen zu erteilen', wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.


Nachrichtenquelle: İHA

Ali Koç Fenerbahçe Fenerbahçe Yüksek Divan Kurulu