Antwort von Beşiktaş an Fikret Orman!
Der Verein Beşiktaş hat auf die Äußerungen des ehemaligen Präsidenten Fikret Orman reagiert, die dieser kürzlich getätigt hatte.
Der Verein Beşiktaş hat auf die Äußerungen des ehemaligen Präsidenten Fikret Orman reagiert, die dieser bei Sözcü TV getätigt hatte.
Erklärung unseres Vereins
— Beşiktaş JK (@Besiktas) 10. Oktober 2023
Nach der Wahl unseres Vorstands bei der außerordentlichen Generalversammlung unseres Vereins am 20. Oktober 2019 wurde, basierend auf der bei der Generalversammlung zum Ausdruck gebrachten Tendenz und den Erwartungen unserer Gemeinschaft, die KPMG Bağımsız Denetim ve SMM Anonim Şirketi beauftragt, die finanzielle und administrative Betriebsführung unseres Vereins sowie der Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen… pic.twitter.com/CcEnDjGa2g
HIER SIND DIE ERKLÄRUNGEN DES VEREINS BEŞİKTAŞ:
"Nach der Wahl unseres Vorstands bei der außerordentlichen Generalversammlung unseres Vereins am 20. Oktober 2019 wurde, basierend auf der bei der Generalversammlung zum Ausdruck gebrachten Tendenz und den Erwartungen unserer Gemeinschaft, die KPMG Bağımsız Denetim ve SMM Anonim Şirketi beauftragt, die finanzielle und administrative Betriebsführung unseres Vereins sowie der Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen.
KPMG schloss die Untersuchung ab und legte unserem Vorstand am 20. Dezember 2021 den Bericht vor. Der Bericht wurde bei der ordentlichen Generalversammlung unseres Vereins am 25. Dezember 2021 auf die Tagesordnung gesetzt und unsere Mitglieder wurden darüber informiert.
Auf Grundlage der im Bericht festgestellten Erkenntnisse und gemäß den eingeholten Gutachten von Rechtsexperten wurden die Befunde im Hinblick auf die rechtliche Verantwortung an die Justiz weitergeleitet und bei verschiedenen Gerichten wurden zwölf Schadensersatzklagen aufgrund von Haftungsansprüchen eingereicht.
Vier dieser Klagen wurden abgewiesen, ohne dass in der Sache entschieden wurde, da die Verjährungsfrist abgelaufen war. Für eine weitere Klage, zu der bereits eine Entscheidung ergangen ist, liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Die abgewiesenen Klagen befinden sich im Berufungsverfahren und das rechtliche Verfahren dauert an. Die anderen Klagen sind noch anhängig.
Der KPMG-Bericht und die darin enthaltenen Erkenntnisse wurden zudem am 23. Dezember 2021 der Kapitalmarktbehörde (SPK) sowie am 07.03.2022 der Direktion für Beziehungen zur Zivilgesellschaft des Innenministeriums zur Bewertung und Umsetzung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten vorgelegt. Es wird erwartet, dass die Untersuchungen dieser Institutionen in Kürze abgeschlossen werden; die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass es nicht korrekt und rechtlich nicht angemessen ist, über Angelegenheiten zu sprechen, die an die Justiz und die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden, solange der Prozess nicht abgeschlossen ist und keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt."
Nachrichtenquelle: 12punto
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