Jehezkels Torjubel sorgte für Empörung: Ahmet Çakar mit Vorwürfen gegen Antalyaspor
Der ehemalige Schiedsrichter Ahmet Çakar erklärte, dass Antalyaspor gemäß den Disziplinarvorschriften des türkischen Fußballverbandes (TFF) mit einer Wertung als Niederlage bestraft werden müsse, nachdem der israelische Spieler Sagiv Jehezkel nach seinem Tor im Spiel gegen Trabzonspor eine entsprechende Geste gezeigt hatte.
Am 20. Spieltag der Süper Lig empfing Antalyaspor zu Hause Trabzonspor. In der Begegnung, die mit einem 1:1-Unentschieden endete, sorgte der israelische Fußballer von Antalyaspor Sagiv Jehezkelmit seinem Torjubel für Empörung.
Nach seinem Treffer zeigte Sagiv Jehezkel den auf seinem Handgelenksverband notierten Tag des Beginns des Israel-Hamas-Krieges, den 7. Oktober 2023, sowie den Davidstern.
Der israelische Fußballer Sagiv Jehezkel, der von Antalyaspor aus dem Kader gestrichen wurde, wurde im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Antalya eingeleiteten Untersuchung von Teams der Polizei Antalya wegen des Vorwurfs der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ festgenommen.
AHMET ÇAKAR: ANTALYASPOR MUSS MIT EINER NIEDERLAGE GEWERTET WERDEN
Auch der ehemalige Schiedsrichter und Sportkommentator Ahmet Çakar erinnerte in einem Beitrag an die Disziplinarvorschriften des TFF und schrieb bezüglich Antalyaspor:
„Aufgrund der ‚schweren ideologischen und den Völkermord unterstützenden‘ Propaganda des israelischen Spielers von Antalyaspor muss Antalyaspor gemäß Artikel 52 der Disziplinarvorschriften mit einer Wertung als Niederlage bestraft werden.“
WAS BESAGT DIE TFF-DISZIPLINARORDNUNG?
Die Bestimmungen der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbandes (TFF) zu Artikel 42 „Diskriminierung und ideologische Propaganda“ sowie Artikel 52 „Vorfälle auf dem Spielfeld“ lauten wie folgt:
TFF-Disziplinarordnung Artikel 42 – Diskriminierung und ideologische Propaganda
(1) Wer durch Diskriminierung aufgrund von Rasse, Sprache, Religion, ethnischer Herkunft oder in irgendeiner anderen Weise
die Menschenwürde verletzt,
(a) wird bei Fußballspielern mit einer Sperre von 4 bis 8 Spielen bestraft,
(b) bei Vereinsfunktionären mit einem Funktionsverbot von 45 bis 90 Tagen sowie für Funktionäre von Süper-Lig-Vereinen
mit einer Geldstrafe zwischen 78.000 TL und 315.000 TL, für Funktionäre von Erstliga-Vereinen zwischen 39.000 TL und 156.000 TL, für Funktionäre von Zweitliga-Vereinen zwischen 30.000 TL und 60.000 TL sowie für Funktionäre von Drittliga-Vereinen zwischen 19.500 TL und 39.000 TL belegt.
(c) Gegen Funktionäre und andere Personen wird ein Verbot des Zutritts zur Umkleidekabine und zur Ersatzbank für 4 bis 8 Spiele oder eine Sperre von 30 bis 60 Tagen verhängt.
(2) Vereine, deren Mitglieder oder Anhänger die im ersten Absatz beschriebene Handlung begehen, werden zudem mit einer Geldstrafe belegt: für die Süper Lig zwischen 195.000 TL und 600.000 TL, für die 1. Lig zwischen 120.000 TL und 300.000 TL, für die 2. Lig zwischen 60.000 TL und 120.000 TL sowie für die 3. Lig zwischen 30.000 TL und 60.000 TL.
(3) Darüber hinaus können je nach Schwere des Verstoßes oder im Wiederholungsfall gegen den Verein eine oder mehrere
zusätzliche Strafen wie Geisterspiele, Platzsperren, Wertung als Niederlage, Punktabzug oder Ausschluss verhängt werden.
(4) Jegliche ideologische Propaganda vor, während und nach dem Spiel ist untersagt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots werden die in diesem Artikel genannten Strafen angewendet.
TFF-Fußballdisziplinarordnung Artikel 52 – Vorfälle im Stadion
(1) Personen, die einzeln oder kollektiv gegen die Regeln zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin oder zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Ablaufs oder der Sicherheit eines Spiels in Stadien verstoßen,
werden mit einem Stadionverbot von einem Monat bis zu zwei Jahren oder einer befristeten Sperre bestraft.
(2) Das Disziplinarkomitee kann gegen Vereine, die aufgrund ihrer Zuschauer, Mitglieder oder Spieler für Vorfälle verantwortlich sind, je nach Schwere des Vorfalls Geldstrafen, Platzsperren und Geisterspiele verhängen oder auch nur eine dieser Strafen gegen den verantwortlichen Verein aussprechen.
Zusätzlich zu den im zweiten Absatz genannten Sanktionen können bei Spielen der Süper Lig und der 1. Lig, in denen das elektronische Ticketsystem angewendet wird, je nach Schwere und Art der Vorfälle die elektronischen Tickets der Zuschauer, die sich in den Blöcken befanden, in denen es zu Ausschreitungen kam, gesperrt werden, um ihnen den Zutritt zum Stadion zu verwehren.
Die in diesem Absatz genannte Strafe bei Heimspielen wird bei den folgenden Heimspielen des betreffenden Vereins vollstreckt; die bei Auswärtsspielen verhängte Strafe wird bei den folgenden Auswärtsspielen des Vereins vollstreckt. Strafen aus Ligaspielen werden in Ligaspielen, Strafen aus Pokalspielen in Pokalspielen vollstreckt. Gegen behinderte Zuschauer, die nicht an den Vorfällen auf dem Spielfeld beteiligt sein können, wird keine Kartensperre verhängt.
(4) Entstandene materielle Schäden sind von den Verantwortlichen zu ersetzen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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