PFDK gibt bekannt: Sperre für 2 Fenerbahçe-Spieler ausgesetzt
In einer Erklärung des PFDK wurde mitgeteilt, dass die Entscheidungen gegen Jayden Quinn Oosterwolde und İrfan Can Eğribayat, die zuvor eine Sperre erhalten hatten, ausgesetzt wurden. Damit können beide Spieler im Spiel gegen Adana Demirspor auflaufen. Während erklärt wurde, dass die Aussetzung gemäß Artikel 20 der Schiedsgerichtsordnung erfolgte, wird eine neue Entscheidung über die Spieler zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Nach dem Süper Lig-Spiel gegen Trabzonspor wurde bekannt gegeben, dass die Sperren für die an das PFDK überwiesenen Spieler Jayden Oosterwolde und İrfan Can Eğribayat ausgesetzt wurden.
Die Erklärung des PFDK lautet wie folgt:
"Der Einspruch der Fenerbahçe Futbol A.Ş. gegen die Kurzentscheidung des PFDK vom 03.04.2024 bezüglich der Spieler Jayden Quinn Oosterwolde und İrfan Can Eğribayat wurde geprüft. Es wurde festgestellt, dass das PFDK seine Kurzentscheidung, die Gegenstand des Einspruchs ist, gegen 14:30 Uhr verkündet hat und die Fenerbahçe A.Ş. mit einem um 15:41 Uhr beim Schiedsgericht eingereichten Antrag darum gebeten hat, aufgrund des heute (03.04.2024) um 20:30 Uhr stattfindenden Spiels Fenerbahçe A.Ş. - Yukatel Adana Demirspor A.Ş. und der gegen die Spieler verhängten Sperre von einem Pflichtspiel, unverzüglich zusammenzutreten.
Im Antrag wurde mitgeteilt, dass eine detaillierte Einspruchsbegründung später nachgereicht werde; anschließend wurde mit einem um 16:41 Uhr eingereichten Antrag darauf hingewiesen, dass die begründete Entscheidung des PFDK den Parteien noch nicht zugegangen sei und dies das Recht auf eine faire Verteidigung verletze. Unter Wahrung aller Verteidigungsrechte wurde mit dem Argument, dass angesichts des heute (03.04.2024) um 20:30 Uhr stattfindenden Spiels Fenerbahçe A.Ş. - Yukatel Adana Demirspor A.Ş. die Vollstreckung der Sperre der beiden Spieler mit diesem Spiel vollzogen wäre, was zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würde, beantragt, die Vollstreckung der Strafe gemäß Artikel 20 der TFF-Schiedsgerichtsordnung unverzüglich auszusetzen. Nach der Beratung wurde Folgendes beschlossen:
Unter Berücksichtigung der Zeitspanne zwischen der genannten Spielzeit und dem Zeitpunkt des Antrags bei unserem Gremium, der Tatsache, dass die gegen die Spieler verhängten Strafen lediglich eine Sperre für ein Pflichtspiel umfassen, der Tatsache, dass die Strafe mit der Austragung des genannten Spiels vollzogen wäre, sowie der Tatsache, dass die begründete Entscheidung des PFDK noch nicht an das Schiedsgericht und die Betroffenen übermittelt wurde, und da eine Prüfung und Urteilsfindung durch das Schiedsgericht auf Basis einer rechtlich noch nicht existenten begründeten Entscheidung rechtlich nicht möglich ist, wurde einstimmig beschlossen, die Vollstreckung gemäß Artikel 20 der Schiedsgerichtsordnung auszusetzen, bis die begründete Entscheidung des PFDK bei unserem Gremium eingegangen ist und der antragstellende Verein seine detaillierten Einsprüche gegen die begründete Entscheidung vorgelegt hat und eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde."
Nachrichtenquelle: 12punto
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