PFDK verhängt 3 Spiele Sperre gegen Mert Hakan Yandaş
Das professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) hat den Fenerbahçe-Spieler Mert Hakan Yandaş wegen einer Beleidigung gegenüber Mitgliedern des gegnerischen Teams während des Derbys gegen Galatasaray für 3 Spiele gesperrt.
Die vom PFDK nach der heutigen Sitzung getroffenen Entscheidungen lauten wie folgt:
"1- Bezüglich des Spiels Kocaelispor gegen Gençlerbirliği in der Trendyol Süper Lig Mehmet Ali YSaison mWettbewerbaufgrund des Verhaltens der Fans wegen hässlicher und übler Fangesänge gemäß Artikel 53/3 der FDTinfolge die hässliche und üble Fangesänge anstimmtenOst-Marathon Oberrang 301-302-327, Ostder unteren Tribüne des Marathon-Blocks126, der südlichen Hintertor-Tribüneder unteren Tribüneder Blöcke 207-208durch die Sperrung der elektronischen Eintrittskarten der Zuschauer, die sich in diesen Blöcken befinden, für das nächste Heimspiel des Vereinsdas stattgefunden hatbei demZutritt zum Spieldie Behinderung ihrer Arbeit,
Im selben Wettbewerb wurde der Kocaelispor-Club, da die Treppenaufgänge nicht freigehalten wurden, gemäß Artikel 49/3 der FDT mit einer Geldstrafe von 120.000 TL belegt,
2-Çaykur Rizespor wurde für das am 29.11.2025 ausgetragene Çaykur Rizespor-Kayserispor Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison-Spielaufgrund der von ihren Fans verursachten hässlichen und beleidigenden Sprechchöre gemäß Artikel 53/3 der Disziplinarordnungverhängt wobei die Zuschauer im Block A der Kapalı-Deniz-Tribüne, diehässliche und beleidigende Sprechchöre anstimmten,durch die Sperrung ihrer elektronischen Eintrittskartenfür das nächste Heimspiel des Vereinsbelegt wurdenihrZutritt zum Spielzu verwehren,
3- Der Verein Kayserisporwurde für das am 29.11.2025 ausgetragene Spiel der Trendyol Süper Lig Çaykur Rizespor gegen Kayserispor in der Mehmet Ali Yılmaz-Saisonaufgrunddes Verhaltens seiner Fans aufgrund von hässlichen und beleidigenden Fangesängen gemäß Artikel 53/3 der FDTwurde die Blockierung der elektronischen Eintrittskarten der Zuschauer, die sich in den Gästeblöcken befanden undhässliche und beleidigende Fangesänge anstimmten, für das nächste Auswärtsspieldes Vereinsangeordnet,sodass ihnen der Zutritt zu diesemSpiel verwehrt bleibt.
4-Gaziantep Futbol Kulübü, im Spiel Gaziantep Futbol Kulübü gegen Eyüpspor in der Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison am 29.11.2025wurde aufgrunddes durch seine Fans verursachten hässlichen und beleidigenden Fangesangs gemäß Artikel 53/3 der FDTdazu verurteilt, dass die Fans auf der Südtribüne, die die hässlichen und beleidigenden Gesänge anstimmten,der unteren Tribüne im Block E, deren elektronische Tickets im Rahmender Kartensperrung blockiert wurden, für das nächste Heimspiel des Vereinsder Zutrittzu dem Spielverwehrt wird,sowie die Blockierung des Zutritts,
5- EyDer technische Leiter des Eyüpspor-Clubs, Orhan Ak,wurde aufgrund seiner Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichterwährend des Spiels zwischen Gaziantep Futbol Kulübüund Eyüpspor in der Trendyol Süper Lig,Saison Mehmet Ali Yılmaz,das am 29.11.2025 ausgetragen wurde,gemäß den Artikeln 41/1-c und 35/4 der Disziplinarordnung (FDT)für 3 offizielle Spiele gesperrt.einem Zutrittsverbot zur Umkleidekabineund zur Ersatzbanksowie einer Geldstrafein Höhe von 80.000 TL belegt wurde,
6- Der Antalyaspor-Clubwurde für das am 30.11.2025 ausgetragene Antalyaspor-Göztepe Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison-Spielbestraft.aufgrund der durch ihre Fans verursachten Vorfälle auf dem Spielfeld gemäß Artikel 52/2 und 46/1 der Disziplinarordnung (FDT) nach Ermessen und im Ergebnis mit einer Geldstrafe von 220.000 TL belegt zu werden,
7-GGöztepe, im Rahmen des am 30.11.2025 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels Antalyaspor gegen Göztepe der Mehmet Ali Yılmaz-Saisonwurdeaufgrund der Nichteinhaltung des Zeitplanswegen Verstoßes gegen die Anweisungen gemäß Artikel 46/1 der Disziplinarordnung (FDT) nach Ermessen und im Ergebnis mit einer Geldstrafe von 220.000 TL belegt zu werden,
Im selbenSpiel wurde Göztepe aufgrunddes durch seine Fans verursachten hässlichen und beleidigenden Verhaltens gemäß Artikel 53/3 der Disziplinarordnungdazu verurteilt, dass die elektronischen Tickets der Zuschauer im Gästeblock Süd, 2. Rang, Block A2, die sich an den hässlichen und beleidigenden Sprechchören beteiligt haben,gesperrt werden, sodass sie beim nächsten Auswärtsspiel des Vereinsnicht teilnahmeberechtigt sind.ihr Zugang zum Wettbewerb zu verwehren,
8-Beşiktaş, für das am 30.11.2025 ausgetragene Fatih Karagümrük-Beşiktaş Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz Saison Wim Spielaufgrund der von ihren Fans verursachten hässlichen und beleidigenden Fangesänge gemäß Artikel 53/3 der FDTin die Zuschauer im Gästeblock Süd, Blocknummer Süd-329, die sich an den hässlichen und beleidigenden Fangesängen beteiligten,werden durch die Sperrung ihrer elektronischen Eintrittskarten für das nächste Auswärtsspielbelegt, bei dem siezu Gast sind.den Zutritt zum Spielzu verhindern,
9- Gegen den Samsunspor-Sportler Josafat Wooding Mendes wurde im Spiel Samsunspor gegen Corendon Alanyaspor der Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison mit dem Spielwährend des mit dem Schiedsrichterassistentengegenüber dem Schiedsrichterassistentenaufgrund eines unsportlichen Verhaltens, das einen physischen Eingriff beinhaltete,gemäß den Artikeln 36/5-a und 35/4 der FDT zu einer Sperre von 3 offiziellenSpielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 TLverurteilt wurde,
10- Corendon Alanyaspor ClubTrainer Joao Pereirawurde für das am 01.12.2025 ausgetragene Spiel Samsunspor - Corendon Alanyaspor Trendyol SIn der Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison imSpielwurde er aufgrundseines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichtergemäß den Artikeln 36/1-c und 35/4 der FDT für 1 offizielles Spielvom Zugang zur Umkleidekabineund zur ErsatzbankStadionverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 TL belegt,wurde entschieden,
11-Fenerbahçe,wurde für das am 01.12.2025 ausgetragene Fenerbahçe-Galatasaray Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz-Saison-Spielaufgrunddes durch seine Fans verursachten hässlichen und beleidigenden Fangesangs gemäß Artikel 53/3 der FDTaufgrund hässlicher und beleidigender Sprechchöre durch Zuschauer in den Blöcken Spor Toto Tribüne C, D, E, K, L, M, Nordtribüne C, D, E, K, L, M, Marathon Oberrang D, E, F, G sowie Marathon Unterrang A, deren elektronische Eintrittskarten im Rahmendes Systems gesperrt wurden, um ihnen den Zutritt zum nächsten Heimspiel des Vereinszu verwehren,bei dem sieanwesend waren,den Zutritt zu verhindern,
beim selbenIn der Begegnung wurde Fenerbahçe aufgrund der durch die Fansverursachten Vorfälle auf dem Spielfeld gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der FDT nach Ermessen zu einer Geldstrafe von 3.000.000 TL verurteilt. Zudem wurde gemäß Artikel 52/3 der FDT beschlossen, die elektronischen Eintrittskarten der Zuschauer im Block Maraton Alt B, die an den Vorfällen beteiligt waren, für das nächste Heimspiel des Vereins zu sperren,sodass ihnen der Zutrittzu diesemSpiel verwehrtbleibt.
In derselbenBegegnung wurde Fenerbahçe für die vor dem Spiel durchgeführtenwegen der Nichtauslegung der Flagge des Ligasponsors bei der Zeremonie aufgrund eines Verstoßes gegen die Anweisungen gemäß Artikel 46/1 der FDT nach Ermessen und im Ergebnis mit einer Geldstrafe von 220.000 TL belegt zu werden,
Im selben Wettbewerb wurde Fenerbahçe wegen der Installation einesspeziellen Soundsystems im Stadion außerhalb des Ansagesystemsaufgrund eines Verstoßes gegen die Anweisungen gemäß Artikel 46/1 der FDT nach Ermessen und im Ergebnis mit einer Geldstrafe von 440.000 TL belegt zu werden,
Im selben Wettbewerb wurde der Fenerbahçe-Funktionär Ali Bozanwegen unsportlichen Verhaltens gemäß Artikel 36/1-c der FDT mit einer 15-tägigen Funktionssperre zu belegen,sowie,
im selben Wettbewerb den Fenerbahçe-Sportler Mert Hakan Yandaş aufgrund seiner Beleidigungen gegenüber Mitgliedern des gegnerischen Teams gemäß den Artikeln 41/1-a und 35/4 der FDTmit 3 offiziellen SpSperre für das Spiel und eine Geldstrafe in Höhe von 120.000 TLverhängt,
12-Galatasaray, für das am 01.12.2025 ausgetragene Fenerbahçe - Galatasaray Trendyol Süper Lig Mehmet Ali Yılmaz Saison Spielwährend des Spiels,aufgrund des Verhaltens der Fans wegen hässlicher und übler Sprechchöre und da diese Handlung die gleicheinnerhalb der Saisonals Gastvereinbei dem Spielzum 6. Mal begangenwurde gemäß Artikel 53/2 der FDT mit einer Geldstrafe von 640.000 TL belegt, gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde für die Zuschauer in den Blöcken G und O H der Gästetribüne, die sich durch hässliche und schlechte Sprechchöre hervorgetan haben, im Rahmen der elektronischen Ticketseine Sperrung der Karten angeordnet, sodass beim nächsten Spiel als Gastvereinder Zutritt verwehrt bleibtder Zutritt zum Spielverwehrt wird,
Im selbenSpiel wurde Galatasarayaufgrund der durch ihre Fans verursachten Vorfälle auf dem Spielfeld gemäß den Artikeln 52/2 und 46/1 der Fußball-Disziplinarordnung (FDT) zu einer Geldstrafe von 660.000 TL verurteilt. Zudem wurde gemäß Artikel 52/3 der FDT entschieden, dass die elektronischen Eintrittskarten der Zuschauer im GästeblockG, in dem sich die an den Vorfällen beteiligten Fans befanden, gesperrt werden,sodass diese beim nächsten Auswärtsspiel des Vereinswurde gesperrtder MZutritt zum Spielzu verwehren,
dass die Gästetribüne, die in Artikel 1 und 2 aufgrund von zwei verschiedenen Vorfällen gesperrt wurde,der Block G Zugangerhielten, deren elektronische Ticketkarten für insgesamt die folgenden 2 Gastspielewurde gesperrtbei dem Spiel gesperrt zu werden,dass die Blöcke bei dem Spiel gesperrt werden,
dass der Galatasaray-Funktionär Metin Öztürk nach dem Spielaufgrund seiner in den Medien getätigten Äußerungen, die den Ruf des Fußballs und der Institutionen schädigen,gemäß Artikel 38/1-a der FDTzu einer 15-tägigenFunktionssperre und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000.000 TL verurteilt wird– (per Abstimmungmehrfachen)
Galatasaray-TrainerSerhat Doğan aufgrund unsportlichen Verhaltens gemäß Artikel 36/1-c der FDT mit einer 15-tägigen Funktionssperrezu belegen,
13- Gegen Beşiktaş, am 26.11.2025 bezüglich des Kulauf dem offiziellen Social-Media-Konto des Klubsveröffentlichten Beitrags (X) bezüglich Aussagen, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen,wurde zwar eine Überweisung an unser Gremium vorgenommen;jedoch wurde entschieden, dass keine Strafe festzusetzen ist, (mitMehrheitsbeschluss)
Bezüglich des Beşiktaş-Präsidenten Serdal Adalı wurde am 26.11.2025 seitens des Klubsauf dem offiziellen Social-Media-Konto des Klubsin dem auf (X) geteilten Beitrag enthaltenen 'Schädigung des Ansehens des Fußballs und der Institutionen' inBezug auf die Erklärungen wurde zwar eine Überweisung an unser Gremium vorgenommen; es wurde jedoch entschieden, dass keine Strafzumessung erforderlich ist, (mit Mehrheitsbeschluss)."
Nachrichtenquelle: 12punto
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