Schiedsgericht bestätigt Sperren für zwei Personen nach turbulentem Derby!
Die gegen die Fenerbahçe-Co-Trainer Salvatore Foti und Sandro Zufic verhängten Sperren von jeweils vier Spielen wurden vom Schiedsgericht bestätigt.
Nach dem turbulenten Spiel zwischen Fenerbahçe und Galatasaray im türkischen Pokal sorgten die gegen die Fenerbahçe-Co-Trainer Salvatore Foti und Sandro Zufic verhängten Strafen für Aufsehen. Obwohl Fenerbahçe Einspruch gegen diese Sanktionen eingelegt hatte, entschied das Schiedsgericht, dass die Strafen rechtmäßig seien.
In der Erklärung des Schiedsgerichts wurde mitgeteilt, dass Salvatore Foti wegen Beleidigung eines gegnerischen Spielers mit einer Sperre von vier Spielen und einer Geldstrafe in Höhe von 117.000 TL belegt wurde. Ebenso wurde erklärt, dass Sandro Zufic aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter eine Sperre von vier Spielen sowie eine Geldstrafe von 78.000 TL erhielt. Das Gremium wies den Einspruch von Fenerbahçe mit der Begründung zurück, dass beide Strafen rechtlich einwandfrei seien.
In der Erklärung hieß es:
'Der Einspruch der Fenerbahçe Futbol A.Ş. gegen die Entscheidung des PFDK vom 05.04.2025 mit dem Aktenzeichen E.2024-2025/992 – K.2024-2025/1227 bezüglich der Trainer Salvatore Foti und Sandro Zufic wurde geprüft. Nach der Beratung wurde Folgendes beschlossen;
Da festgestellt wurde, dass die Entscheidung, den Trainer der Fenerbahçe Futbol A.Ş., Salvatore Foti, gemäß den Artikeln 41/1-c und 35/4 der FDT wegen Beleidigung eines gegnerischen Spielers mit einem vier Spiele dauernden Verbot des Zutritts zur Umkleidekabine und zur Ersatzbank sowie einer Geldstrafe von 117.000,00 TL zu belegen, hinsichtlich Sachverhalt, rechtlicher Einordnung und Strafmaß keine Unstimmigkeiten aufweist, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig bestätigt.
Da festgestellt wurde, dass die Entscheidung, den Trainer der Fenerbahçe Futbol A.Ş., Sandro Zufic, gemäß den Artikeln 36/5-c und 35/4 der FDT wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Spielschiedsrichter, das einen physischen Eingriff beinhaltete, mit einem vier Spiele dauernden Verbot des Zutritts zur Umkleidekabine und zur Ersatzbank sowie einer Geldstrafe von 78.000,00 TL zu belegen, hinsichtlich Sachverhalt, rechtlicher Einordnung und Strafmaß keine Unstimmigkeiten aufweist, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung mit Stimmenmehrheit bestätigt.'
Nachrichtenquelle: 12punto
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