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Kritische Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Führerscheinen auf Probe

Das Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass die Regelung, nach der die Bedingungen für den Entzug von Führerscheinen auf Probe im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes per Verordnung statt per Gesetz festgelegt werden, verfassungswidrig ist, und diese für nichtig erklärt.

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Kritische Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Führerscheinen auf Probe

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte das 1. Verwaltungsgericht Mardin im Rahmen eines laufenden Verfahrens beim Obersten Gerichtshof beantragt, den Ausdruck „…der Entzug der Führerscheine von Fahrern auf Probe…“ im zweiten Absatz des Zusatzartikels 17 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 für verfassungswidrig zu erklären.

REGELUNG ALS VERFASSUNGSWIDRIG EINGESTUFT

Das Verfassungsgericht prüfte den Antrag in der Sache und entschied, dass die betreffende Bestimmung nicht mit den Artikeln 13 und 20 der Verfassung vereinbar sei, und hob die Regelung auf. In der Entscheidung wurde daran erinnert, dass vorgesehen war, die Bedingungen und das Verfahren für den Entzug von Führerscheinen auf Probe durch eine Verordnung festzulegen.

BETONUNG DES EINGRIFFS IN DAS PRIVATLEBEN

In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass der Entzug des Führerscheins das Recht auf das Führen eines Fahrzeugs aufhebt, das für den Einzelnen Teil des täglichen Lebens geworden ist. Dies stelle eine Einschränkung des „Rechts auf Achtung des Privatlebens“ dar.

Unter Hinweis darauf, dass Grundrechte und Freiheiten nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden dürfen, wurde festgestellt: „Es reicht nicht aus, dass eine gesetzliche Regelung zur Einschränkung des Rechts auf Achtung des Privatlebens formell existiert; sie muss auch die grundlegenden Prinzipien, Richtlinien und den Rahmen festlegen. Dass ein Gesetz, das Grundrechte einschränkt, diese Eigenschaften aufweisen muss, ist auch eine Anforderung des in Artikel 7 der Verfassung garantierten Grundsatzes der Unübertragbarkeit der gesetzgebenden Gewalt.“

MANGEL AN RECHTLICHEM RAHMEN IN DER AUFGEHOBENEN REGEL

Das Verfassungsgericht erklärte, dass in der Regelung kein gesetzlicher Rahmen dafür gezogen wurde, unter welchen Umständen Führerscheine entzogen werden können. Es wurde darauf hingewiesen, dass die vollständige Überlassung der Handlungen, die zum Entzug des Führerscheins führen können, in das Ermessen der Verwaltung einen unbegrenzten Kompetenzbereich schaffe und somit die Anforderung der Gesetzmäßigkeit nicht erfüllt sei.

INKRAFTTRETEN NACH 9 MONATEN

Das Gericht bewertete, dass eine sofortige Rechtswirksamkeit der Aufhebungsentscheidung zu einer rechtlichen Lücke führen könnte, die das öffentliche Interesse negativ beeinflussen würde. Dementsprechend ordnete es an, dass die Aufhebungsbestimmung 9 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt, damit die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eine neue Regelung ausarbeiten kann.


Nachrichtenquelle: 12punto

AYM Führerschein auf Probe