Schock-Verbot für Händler in Istanbul: Wer das tut, muss schließen
Das Gouverneursamt Istanbul hat neue Vorschriften gegen das sogenannte „Hanutçuluk“ – das aufdringliche Anwerben von Kunden in touristischen Gebieten – eingeführt. Unternehmen sind nun verpflichtet, Überwachungskameras zu installieren. Mitarbeiter dürfen Kunden nur noch direkt vor dem Geschäft und in einem Umkreis von maximal 50 Zentimetern mit einem „Willkommen“ begrüßen.
Das Gouverneursamt Istanbul hat neue Maßnahmen ergriffen, um das sogenannte „Hanutçuluk“ zu unterbinden, das in touristisch stark frequentierten Gebieten häufig Anlass zu Beschwerden gibt. Die Behörde hat die Regeln präzisiert, um sicherzustellen, dass Bürger und Touristen nicht belästigt werden.
KAMERAPFLICHT FÜR BETRIEBE
Gemäß der neuen Regelung sind alle in touristischen Gebieten tätigen Unternehmen verpflichtet, Sicherheitskameras zu installieren, die den Außenbereich erfassen und sowohl Ton- als auch Bildaufnahmen machen können. Auf diese Weise werden sowohl das Verhalten der Betriebe als auch das der Kontrollteams dokumentiert.
50-ZENTIMETER-GRENZE FÜR MITARBEITER
Im Rahmen der vom Gouverneursamt festgelegten Regeln dürfen Geschäftsinhaber und ihre Mitarbeiter Kunden nur noch mit einem „Willkommen“ ansprechen, ohne dabei den Bereich von 50 Zentimetern vor dem Geschäft zu überschreiten. Wer diese Grenze überschreitet und Kunden durch aufdringliches Verhalten belästigt, muss mit Sanktionen rechnen.
STELLUNGNAHME DES GOUVERNEURSAMTS
Die vollständige Erklärung des Gouverneursamts zu diesem Thema lautet wie folgt:
„Unsere Provinz empfängt jedes Jahr Millionen von in- und ausländischen Touristen aufgrund ihrer historischen und kulturellen Werte. Dass Touristen ihre Zeit in unserer Stadt in Frieden und Sicherheit verbringen können, ist für die öffentliche Ordnung und das Image unserer Stadt von großer Bedeutung. Das Verhalten einiger Betriebe, das auch als ‚Hanutçuluk‘ bekannt ist (das gegen den Willen der Kunden erfolgende Umleiten, Belästigen oder Ausüben von kommerziellem Druck), beeinträchtigt jedoch sowohl das Tourismusimage unserer Provinz als auch den allgemeinen Ruf der Händler und gefährdet die Sicherheit und den Frieden der Touristen.“
Darüber hinaus ist es im Rahmen des Grundsatzes der Ehrlichkeit bei gewerblichen Tätigkeiten erforderlich, auf Methoden der Kundenansprache zu verzichten, die den freien Durchgang von Fußgängern vor dem Geschäft behindern oder Touristen sowie Bürger durch aufdringliches, lautes Verhalten oder physischen Kontakt belästigen.
Artikel 37 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Nr. 5326: „(1) Wer andere belästigt, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, wird mit einer Geldstrafe von fünfzig Türkischen Lira belegt. (2) Zur Verhängung von Geldstrafen wegen dieser Ordnungswidrigkeit sind die Polizei oder die kommunalen Ordnungsbehörden befugt.“
Artikel 38 desselben Gesetzes: „(1) Wer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden Plätze, Straßen, Gassen oder Gehwege, die von Fußgängern genutzt werden, besetzt oder dort Waren zum Verkauf anbietet, wird von den kommunalen Ordnungsbehörden mit einer Geldstrafe von fünfzig Türkischen Lira belegt.“
Artikel 8, Absatz (f) des Polizeigesetzes Nr. 2559: „Wer Tagesausflüge mit seetüchtigen Fahrzeugen jeglicher Art organisiert oder Waren und Dienstleistungen jeglicher Art verkauft und dabei Methoden anwendet, die die Umgebung oder den Kunden bei der Ankündigung der Aktivitäten oder bei der Annahme von Kunden belästigen, wird vom zuständigen lokalen Verwaltungsleiter für einen Zeitraum von bis zu dreißig Tagen vorübergehend von der Geschäftstätigkeit ausgeschlossen.“ Gemäß diesen Bestimmungen können zur Verhinderung der genannten Handlungen verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Dennoch erreichen unser Gouvernement verschiedene Beschwerden über Strafmaßnahmen, die von Polizeieinheiten gegen einige in touristischen Gebieten tätige Unternehmen wegen des Vorwurfs des aufdringlichen Kundenanwerbens (Hanutçuluk) verhängt wurden. In diesem Zusammenhang sollen ungerechtfertigte Beschwerden verhindert, ein friedlicheres und sichereres Arbeitsumfeld für die Unternehmen geschaffen, Kontrollen transparent durchgeführt und ein Vertrauensverhältnis zwischen Händlern und Bürgern aufgebaut werden:
1. Sicherstellung, dass alle in touristischen Gebieten tätigen Unternehmen über Kameras verfügen, die den Außenbereich erfassen und sowohl Bild als auch Ton aufzeichnen können.
2. Sicherstellung einer prinzipiellen Zusammenarbeit zwischen unseren Händlern gemäß den berufsethischen Grundsätzen sowie die Information der zuständigen Handelskammern und Berufsverbände über dieses Rundschreiben,
3. Entschlossene Fortführung regelmäßiger Kontrollen durch die Kommunen und Polizeieinheiten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, um die genannten, die öffentliche Ordnung störenden und gegen die Geschäftsmoral verstoßenden Handlungen zu verhindern,
4. Einsatz von Körperkameras und Drohnen bei den durch unsere Polizeieinheiten durchgeführten Kontrollen,
5. Unterlassung jeglicher Handlungen durch Geschäftsinhaber oder deren Mitarbeiter, mit Ausnahme der Begrüßung von Kunden direkt vor dem Geschäft in einem Abstand von maximal 50 cm,
6. Das Anbieten von Kostproben oder die Produktwerbung außerhalb der Geschäftsgrenzen, Verhaltensweisen wie körperliche Berührungen oder das Versperren des Weges sowie laute, aufdringliche oder belästigende Ansprachen – selbst innerhalb der Geschäftsgrenzen – werden von den zuständigen Kontrollbehörden keinesfalls geduldet
werden.
7. Die gegen die Betriebe zu verhängenden Betriebsschließungen müssen schrittweise erhöht werden (3 Tage bei der ersten Zuwiderhandlung, 5 Tage bei der zweiten, 10 Tage bei der dritten).
Ich bitte die zuständigen Behörden, insbesondere unsere Bezirksgouverneure (Kaymakam), die oben genannten Punkte sorgfältig zu überwachen und sicherzustellen, dass es bei der Umsetzung zu keinerlei Unregelmäßigkeiten kommt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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