Achtung, Traktor- und Motorradfahrer! Neue Verkehrsregeln: Bußgelder bei Verstößen
Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind ab heute in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Regelung wurde für Benutzer von Fahrrädern, Motorrädern, Traktoren und Elektrofahrrädern eine Tragepflicht für Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schutzbrillen eingeführt. Für Traktorfahrer ist das Tragen einer Schutzbrille nun obligatorisch, ebenso wie für Beifahrer auf Motorrädern, die nun ebenfalls Handschuhe und eine Schutzbrille tragen müssen.
Das Innenministerium hat eine umfassende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen. Gemäß der heute im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Änderung können die für die Führung von Fahrer- und Fahrzeugregistern erforderlichen technischen Informationen und rechtlichen Aktualisierungen der Generaldirektion für Sicherheit (EGM) nicht nur von öffentlichen Einrichtungen, sondern auch von berufsständischen Organisationen mit öffentlichem Charakter sowie von juristischen Personen des Privatrechts elektronisch bereitgestellt werden.
Die Übermittlung von Informationen, die für den Führerschein und die Zulassung erforderlich sind, an die EGM erfolgt ebenfalls über ein elektronisches System. Es wurde klargestellt, dass die betreffenden Institutionen diese Daten, abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen, ausschließlich im Rahmen der genannten Zwecke weitergeben dürfen.
HANDSCHUH- UND SCHUTZBRILLENPFLICHT EINGEFÜHRT
Für Fahrer von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, Mopeds, Motorrädern und Traktoren des Typs T3, die nach 2001 hergestellt wurden (ausgenommen dreirädrige Lastenmotorräder und Fahrzeuge mit geschlossener Karosserie), ist das Tragen eines Schutzhelms und einer Schutzbrille nun obligatorisch.
Im gleichen Rahmen wurde für Motorräder, mit Ausnahme von dreirädrigen Lastenmotorrädern und Fahrzeugen mit geschlossener Karosserie, eine Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen sowohl für den Fahrer als auch für den mitgeführten Beifahrer eingeführt. Die Helmpflicht für Beifahrer besteht weiterhin unverändert fort.
STRAFE FÜR DAS NICHTTRAGEN VON SCHUTZAUSRÜSTUNG
Es wurde daran erinnert, dass bei Nichtbenutzung der aus Sicherheitsgründen vorgeschriebenen Schutzausrüstung ein Bußgeld in Höhe von 993 Lira verhängt wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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