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Antwort der Stadtverwaltung Üsküdar auf Vorwürfe zur „Grundsteuererhöhung“

Die Stadtverwaltung Üsküdar hat mit einer schriftlichen Erklärung auf die Behauptungen reagiert, wonach eine „exorbitante Grundsteuererhöhung“ vorgenommen worden sei – Vorwürfe, die unter anderem vom ehemaligen Bürgermeister von Üsküdar, Hilmi Türkmen, und einigen regierungsnahen Medien verbreitet wurden.

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Antwort der Stadtverwaltung Üsküdar auf Vorwürfe zur „Grundsteuererhöhung“

Die Stadtverwaltung Üsküdar hat zu den in sozialen Medien verbreiteten und von einigen Medienorganen als „Skandal“ präsentierten Behauptungen über eine Grundsteuererhöhung Stellung genommen. In der Erklärung wurde daran erinnert, dass die für die Grundsteuer maßgeblichen Boden- und Grundstücksrichtwerte nicht von den Kommunen, sondern von gesetzlich eingerichteten Schätzungskommissionen festgelegt werden.

In der von der Stadtverwaltung veröffentlichten Erklärung heißt es:

An die Presse und die Öffentlichkeit,

Ein weiteres Beispiel für die in sozialen Medien klassisch gewordenen Verzerrungen und die nicht enden wollenden Verleumdungen wurde der Öffentlichkeit unter der Behauptung „Wir werden einen großen Skandal aufdecken“ präsentiert.

Mit dem betreffenden Beitrag wurden unwahre und falsche Informationen über die „Grundsteuer“-Erhöhungen in Üsküdar verbreitet.

„Richtwerte werden nicht von den Kommunen festgelegt“

Demnach werden die Boden- und Grundstückseinheitswerte nicht auf Initiative der Bürgermeister oder der Kommunen festgelegt, sondern gemäß Artikel 29 des Grundsteuergesetzes Nr. 1319 mit dem Titel „Steuerwert“ von „Schätzungskommissionen“, die im Rahmen des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 für Grundstücke und Böden gebildet werden.

Diese Kommissionen bestehen aus einem Vertreter der Kommune, Vertretern des Finanzamtes, dem Grundbuchamt, einem Vertreter der Handelskammer sowie dem jeweiligen Stadtteil- oder Dorfvorsteher (Muhtar).

Die von der Schätzungskommission festgelegten Werte werden dem Obersten Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Oberste Ausschuss besteht aus dem Gouverneur oder einem stellvertretenden Gouverneur (Vorsitz), einem Vertreter des Finanzamtes, einem Vertreter des Grundbuchamtes, einem Vertreter der Handelskammer, einem Vertreter der Kammer der vereidigten Wirtschaftsprüfer von Istanbul (SMMM) und einem Vertreter der Istanbuler Kammer der Immobilienmakler.

Die neuen Richtwerte für Üsküdar wurden vom Obersten Ausschuss einstimmig genehmigt. Daher ist es für keine Person, Institution oder Kommune rechtlich möglich, diese Werte willkürlich zu erhöhen.

„Die Erhöhungen sind Teil der in der gesamten Türkei angewandten gesetzlichen Prozesse“

Das Jahr 2025 ist das Jahr, in dem die Richtwerte für den Zeitraum 2026–2029 festgelegt werden. Diese Anwendung ist nicht spezifisch für Üsküdar; es handelt sich um einen gesetzlichen Prozess, der in der gesamten Türkei zeitgleich und gesetzeskonform durchgeführt wird.

„Die Grundsteuer wird überall in der Türkei nach denselben Grundsätzen angewandt“

Andererseits werden bei den Schätzungsarbeiten das wirtschaftliche Entwicklungsniveau der Region, die Verkehrs- und Infrastrukturmöglichkeiten, die jüngsten Immobilienkauf- und -verkaufswerte sowie die Marktdynamik berücksichtigt.

In der Stadtverwaltung Üsküdar verliefen die Erhöhungsraten parallel zu den vergangenen Perioden und wurden unter Berücksichtigung des Immobilienmarktes in der Region festgelegt.

Darüber hinaus liegen die Grundsteuerrichtwerte in Üsküdar derzeit bei durchschnittlich 35 Prozent der Marktverkaufspreise. Die Grundsteuer ist eine verfassungsmäßige Verpflichtung und wird überall in der Türkei nach denselben Grundsätzen angewandt.

„Steuererhöhungen werden schrittweise und kontrolliert umgesetzt“

Die für 2026 festgelegten Grundsteuerbemessungsgrundlagen werden gemäß dem aktuellen Präsidialdekret in den Jahren 2027 und den Folgejahren um die Hälfte der Neubewertungsrate steigen. Somit werden die Erhöhungen nicht einmalig, sondern wie im Gesetz vorgesehen schrittweise und vorhersehbar umgesetzt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die für die Grundsteuer maßgeblichen Richtwerte in einem gesetzlichen, mehrteiligen und transparenten Prozess festgelegt werden, der nicht im Ermessen der Stadtverwaltung Üsküdar liegt. Wir geben dies zur Kenntnis aller Bürger von Üsküdar und der Öffentlichkeit.

HATTE VON 700 PROZENT ERHÖHUNG GESPROCHEN

Der ehemalige Bürgermeister von Üsküdar, Hilmi Türkmen, hatte behauptet, dass die Stadtverwaltung die Grundsteuer um 700 Prozent erhöht habe.


Nachrichtenquelle: 12punto

Stadtverwaltung Üsküdar Sinem Dedetaş