Moscheebau-Entscheidung für Kadıköy Rıhtım: Höher als der Bahnhof Haydarpaşa
Die zuvor ergangene Entscheidung zur Aufhebung des geplanten Moscheeprojekts auf der Grünfläche am Kadıköy Rıhtım wurde vom Berufungsgericht aufgehoben. Die Architektenkammer erklärte, dass die Entscheidung wissenschaftliche Gutachten ignoriere und sie daher den Staatsrat anrufen werde.
Im Rechtsstreit um das geplante Moscheeprojekt auf der Aufschüttungsfläche an der Küstenlinie von Kadıköy Rıhtım, die seit vielen Jahren als Grünfläche genutzt wird, gibt es eine neue Entwicklung. Das vom erstinstanzlichen Gericht aufgehobene Projekt hat durch die Entscheidung des Istanbuler Regionalverwaltungsgerichts seine rechtliche Gültigkeit zurückerhalten.
ERSTINSTANZLICHES GERICHT HATTE PROJEKT GESTOPPT
Im Rahmen einer von der Stadtverwaltung Kadıköy eingereichten Klage hatte das 3. Verwaltungsgericht Istanbul im Jahr 2024 auf Grundlage von Sachverständigengutachten die Aufhebung des Moscheeprojekts beschlossen. Das Gericht war unter Berücksichtigung der technischen Bewertungen in den Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass das Projekt nicht dem öffentlichen Interesse entspreche.
BERUFUNGSGERICHT HAT ENTSCHEIDUNG AUFGEHOBEN
Das 4. Verwaltungsgericht des Istanbuler Regionalverwaltungsgerichts hob jedoch mit seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2025 das Aufhebungsurteil des erstinstanzlichen Gerichts auf. Die Kammer wies die Klage ab und machte damit den Weg für das Moscheeprojekt wieder frei.
ARCHITEKTENKAMMER: WIR GEHEN VOR DEN STAATSRAT
Nach der Entscheidung gab die Istanbuler Großstadt-Niederlassung der Architektenkammer eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin wurde erklärt, dass das Regionalverwaltungsgericht die wissenschaftlichen und technischen Warnungen in den während des Klageverfahrens erstellten Sachverständigengutachten nicht berücksichtigt habe.
In der Erklärung der Kammer wurde darauf hingewiesen, dass die Sachverständigengutachten die Schäden, die das Moscheeprojekt Kadıköy zufügen würde, deutlich aufzeigten. Es hieß: „Es ist erkennbar, dass bei dem Moscheeprojekt keine visuelle Verbindung zur Bucht und zum Bahnhof Haydarpaşa, den Wahrzeichen der Stadt, hergestellt wurde und die Auswirkungen auf die Stadtsilhouette der anatolischen Seite nicht berücksichtigt wurden.“
Die Architektenkammer argumentierte, dass das Regionalverwaltungsgericht die kritischen Bewertungen im Sachverständigengutachten durch verfahrensrechtliche Interpretationen, wie etwa die Befreiung von Moscheebauten von den Höhenbeschränkungen des Küstengesetzes, für ungültig erklärt habe. In der Erklärung wurde betont, dass das Gericht statt der physischen Realität der Stadt sowie der Verkehrs- und Infrastrukturprobleme die formale Rechtmäßigkeit der Pläne zur Grundlage gemacht habe.
Die Kammer bewertete dies wie folgt: „An dem Punkt, an dem die Wissenschaft sagt: ‚Hier kann kein Bauwerk dieser Größenordnung errichtet werden‘, hat die Justiz mit der Begründung ‚Wenn der Plan rechtskräftig ist, kann gebaut werden‘ den Weg für städtische Ausbeutung geebnet.“ Die Architektenkammer kündigte an, gegen die Entscheidung den Staatsrat (Danıştay) anzurufen und das Gebiet Kadıköy Rıhtım weiterhin verteidigen zu wollen.
MOSCHEE-DICHTE IN DEN SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
In dem Sachverständigengutachten, auf das sich das 3. Verwaltungsgericht Istanbul bei der ursprünglichen Aufhebung des Projekts gestützt hatte, wurde daran erinnert, dass sich in der Umgebung des Projektgebiets in fußläufiger Entfernung bereits zahlreiche Moscheen befänden. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Sultan-3.-Mustafa-İskele-Moschee 400 Meter sowie die Osman-Ağa-, Kethüda-Çarşı- und Cafer-Ağa-Moscheen etwa 500 Meter entfernt lägen.
Dennoch sei keine umfassende Analyse des Personen- und Fahrzeugverkehrs durchgeführt und die Auswirkungen des Projekts auf den Verkehr nicht ausreichend bewertet worden.
KONFLIKT ZWISCHEN TIEFGARAGE UND GRÜNFLÄCHE
Im Sachverständigengutachten wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die neben der Moschee geplante Tiefgarage mit dem Schutzgebiet kollidiere, in dem sich registrierte Bäume befinden. Es wurde bewertet, dass dies dazu führen werde, dass sich das Gebiet von einer fußgängerorientierten Nutzung hin zu einer fahrzeugorientierten Struktur entwickle.
BETONUNG DER SILHOUETTE
Die Auswirkungen auf die Stadtsilhouette gehörten ebenfalls zu den hervorgehobenen Punkten des Berichts. Im Bericht wurde die Formulierung verwendet: „Es ist erkennbar, dass bei dem Moscheeprojekt keine visuelle Verbindung zur Bucht und zum Bahnhof Haydarpaşa, den Wahrzeichen der Stadt, hergestellt wurde und die Auswirkungen auf die Stadtsilhouette der anatolischen Seite nicht berücksichtigt wurden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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