Bundesverfassungsgericht in Deutschland ordnet Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung für „Die Heimat“ an
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat entschieden, der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ für die Dauer von sechs Jahren die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, da sie die freiheitliche demokratische Grundordnung missachte.
Das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht hat über den Antrag des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung entschieden, der Partei, die früher als Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) bekannt war und sich nun „Die Heimat“ nennt, die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen.
Die Vorsitzende Richterin Doris König erklärte, dass die Partei „Die Heimat“ die freiheitliche demokratische Grundordnung missachte und dass sowohl die Ziele der Partei als auch das Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet seien, diese Grundordnung zu beseitigen.
König merkte an, dass das Gericht gemäß Paragraf 18 des Parteiengesetzes entschieden habe, der Partei, ehemals NPD und nun „Die Heimat“, für einen Zeitraum von sechs Jahren die staatliche Finanzierung zu streichen.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärte: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde.“
Faeser betonte, dass der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ein Instrument zum Schutz der Demokratie sei, und bekräftigte, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für die Demokratie und die Menschen im Land darstelle.
ES WIRD DARÜBER DISKUTIERT, OB DIESE ENTSCHEIDUNG AUCH AUF DIE AfD ANWENDBAR IST
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat auch die Debatte darüber entfacht, ob der islamfeindlichen, rechtsextremen populistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) ebenfalls die staatliche Finanzierung entzogen werden könnte.
Während einige Politiker und Experten argumentieren, dass der AfD aufgrund ihrer Bedrohung für die Demokratie ebenfalls die Finanzierung entzogen werden könne, weisen andere Experten darauf hin, dass der Entzug der staatlichen Finanzierung für die AfD einer gesonderten Prüfung bedürfe.
NPD WURDE NICHT VERBOTEN
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, die NPD, wie sie damals hieß, nicht zu verbieten, mit der Begründung, dass zwar verfassungsfeindliche Ziele vorlägen, jedoch keine ausreichenden Beweise dafür vorhanden seien, dass die Handlungen der Partei auch zum Erfolg führen könnten. In der Entscheidung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass durch eine Gesetzesänderung unterschiedliche Sanktionen gegen verfassungsfeindliche Parteien verhängt werden könnten.
Daraufhin änderte der Bundestag den entsprechenden Paragrafen im Parteiengesetz und fügte den Passus hinzu, dass Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Anschließend stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2019 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag, der NPD oder deren Nachfolgeorganisationen für sechs Jahre die staatliche Finanzierung zu entziehen.
Unterdessen änderte die NPD im Juni 2023 ihren Namen in „Die Heimat“.
Nachrichtenquelle: AA
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