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Ehefrau starb in Walt-Disney-Anlage: Klage gegen das Unternehmen wegen Disney+-Mitgliedschaft nicht möglich

Walt Disney hat beantragt, eine Klage des Ehemanns einer Frau, die in einer ihrer Anlagen an einer Lebensmittelallergie verstarb, mit Verweis auf eine Klausel im „Disney+-Mitgliedschaftsvertrag“ abzuweisen.

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Ehefrau starb in Walt-Disney-Anlage: Klage gegen das Unternehmen wegen Disney+-Mitgliedschaft nicht möglich

Walt Disney, eines der größten Unternehmen der Unterhaltungsbranche, hat beantragt, eine Klage des Ehemanns einer Frau, die in einer Anlage des Unternehmens an einer Lebensmittelallergie verstarb, aufgrund einer Klausel im „Disney+-Mitgliedschaftsvertrag“ abzuweisen.

In einem bei Gericht eingereichten Schriftsatz argumentierte Disney, dass Jeffrey Piccolo, der Ehemann der an einer allergischen Reaktion in einer Unternehmenseinrichtung verstorbenen Kanokporn Tangsuan, aufgrund des 2019 über die Website akzeptierten Mitgliedschaftsvertrags keine Klage gegen das Unternehmen einreichen könne.

Das Unternehmen machte geltend, dass Piccolo gemäß dem Mitgliedschaftsvertrag verpflichtet sei, jegliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen durch ein außergerichtliches Schiedsverfahren und Mediatoren beizulegen, und verwies auf eine verbindliche Schiedsklausel in den Nutzungsbedingungen des Disney+-Abonnements.

In dem Schriftsatz des Unternehmens wurde darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen die Klausel enthalten: „Jegliche Streitigkeiten zwischen der Person und dem Unternehmen, mit Ausnahme von geringfügigen Schadensersatzansprüchen, unterliegen einem Verzicht auf Sammelklagen und müssen durch ein individuelles, verbindliches Schiedsverfahren gelöst werden.“

'UNLOGISCH UND UNGERECHT'

In dem Schriftsatz wurde zudem festgehalten, dass das Restaurant, in dem Tangsuan verstarb, nicht dem Unternehmen gehöre, sondern innerhalb der Anlage von einem Dritten betrieben werde.

Piccolos Anwalt Brian Denney bezeichnete es hingegen als „absurd“, anzunehmen, dass mehr als 150 Millionen Disney+-Abonnenten auf ihr Recht verzichtet hätten, das Unternehmen zu verklagen.

Denney argumentierte, dass es „unlogisch und ungerecht“ sei, wenn die Bedingungen, die eine Person bei der Erstellung eines Disney+-Kontos akzeptiert, ihr das Recht auf ein Gerichtsverfahren bei jeglichen Streitigkeiten mit dem Unternehmen für immer entziehen würden, und dass das Gericht einem solchen Antrag nicht stattgeben dürfe.

Kanokporn Tangsuan, die eine Allergie gegen Nüsse und Milchprodukte hatte, erlitt nach dem Verzehr einer Mahlzeit in einem Restaurant in einem Disney-Komplex eine allergische Reaktion.

In der Klageschrift von Piccolo wurde angegeben, dass seine Frau vor der Bestellung im Restaurant die Inhaltsstoffe der Speisen auf der Website geprüft und den Kellner bei der Bestellung auf ihre Allergien hingewiesen habe.



Nachrichtenquelle: 12punto

Walt Disney Company