Ehemaliger Präsident Jacob Zuma in Südafrika von Wahlen ausgeschlossen
Das Verfassungsgericht der Republik Südafrika hat dem ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma die Teilnahme an den für den 29. Mai angesetzten Parlamentswahlen untersagt.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Anführer der neu gegründeten Partei Umkhonto we Sizwe (MKP), Jacob Zuma, aufgrund seines Vorstrafenregisters nicht an den Parlamentswahlen am 29. Mai teilnehmen darf.
Die südafrikanische Verfassung verbietet es Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt wurden, Abgeordnete zu werden.
Zumas Vorstrafenregister, gegen den wegen zahlreicher Delikte wie Korruption und Geldwäsche ermittelt wird, basiert auf einer 15-monatigen Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts im Jahr 2021.
WER IST JACOB ZUMA?
Zuma ist als eine der führenden Persönlichkeiten im Kampf gegen das rassistische Apartheid-Regime bekannt, das das Land zwischen 1948 und 1994 regierte.
Zuma, der Südafrika von 2009 bis 2018 regierte, wurde nach Korruptions- und Geldwäschevorwürfen von seiner Partei, dem ANC, aus dem Amt gedrängt.
Nachdem Zuma 2021 wegen Nichtteilnahme an einer Anhörung zu einem Korruptionsverfahren zu 15 Monaten Haft wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden war, kam es in den bevölkerungsreichsten Provinzen des Landes, Gauteng und KwaZulu-Natal, zu tagelangen gewaltsamen Ausschreitungen und Plünderungen.
Bei diesen Vorfällen kamen offiziellen Angaben zufolge 354 Menschen ums Leben; laut Versicherungsunterlagen entstand ein Schaden von über 1 Milliarde Dollar.
Nachdem Zuma am 14. August 2021 für eine Operation ins Krankenhaus eingeliefert worden war, wurde er trotz Protesten zur medizinischen Überwachung nach Hause entlassen, wo er den Rest seiner Haftstrafe verbüßte, bevor er 2023 durch eine Sonderamnestie in die Freiheit entlassen wurde. Zuma, der letztes Jahr aus dem ANC austrat, hatte daraufhin die MKP gegründet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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