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Le Pen muss sich wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten

Wie bekannt wurde, wird sich die französische Abgeordnete Marine Le Pen wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von Geldern der Europäischen Union vor Gericht verantworten müssen.

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Le Pen muss sich wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten

Wie die nationale Presse unter Berufung auf die Pariser Staatsanwaltschaft berichtet, werden sich Le Pen, ihre Partei Rassemblement National (RN) sowie 26 weitere Personen im Jahr 2024 wegen der Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten müssen.

Die erste Sitzung des Prozesses wegen der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln findet am 27. März 2024 vor dem Strafgericht in Paris statt.

Unterdessen wies der RN in einer Stellungnahme die Vorwürfe gegen die EU-Abgeordneten und deren Mitarbeiter der Partei zurück. In der Erklärung wurde betont, dass Le Pen keinerlei Straftaten begangen habe.

WAS IST PASSIERT?

Es wird behauptet, dass Le Pen während ihrer Zeit als EU-Abgeordnete zwei Personen für fiktive Beratungsdienste mit EU-Geldern bezahlt habe.

Gegen Marine Le Pen sowie einige weitere EU-Abgeordnete des damaligen Front National (FN) war 2015 in Frankreich ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der „Scheinanstellung“ im EU-Parlament zwischen 2004 und 2016 eingeleitet worden.

Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte im September die Eröffnung eines Verfahrens gegen Le Pen, ihren Vater Jean-Marie Le Pen sowie elf weitere EU-Abgeordnete des FN wegen des Missbrauchs von EU-Geldern und der „Verschleierung von Straftaten“ gefordert.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, dass sich sechs Personen, darunter Le Pen und Jean-Marie Le Pen, auch wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder verantworten müssen.

Die Partei Front National (FN) änderte 2018 ihren Namen in Rassemblement National (RN).



Nachrichtenquelle: AA

Europäische Union Frankreich Prozess Strafrecht Le Pen Gericht Ermittlungsverfahren