Verwaltungsgericht Berlin weist Antrag bezüglich Israel zurück
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag palästinensischer Gruppen abgelehnt, die einen Stopp deutscher Waffenexporte nach Israel gefordert hatten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag palästinensischer Gruppen abgelehnt, die einen Stopp deutscher Waffenexporte nach Israel gefordert hatten.
In dem Antrag, der von verschiedenen Organisationen wie dem European Legal Support Center (ELSC), Law for Palestine und dem Institute for Palestine Public Diplomacy unterstützt wurde, wurde geltend gemacht, dass die von Deutschland nach Israel exportierten Waffen im Gazastreifen unter Verletzung des humanitären Völkerrechts eingesetzt würden.
Das Gericht erklärte, dass Entscheidungen über Waffenexporte nach Israel in diesem Jahr faktisch ausgesetzt seien, und stellte fest, dass 'nicht dargelegt wurde, dass Deutschland Genehmigungen erteilen würde, die seine Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht verletzen könnten'.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Bundesregierung befugt sei, Waffenexportgenehmigungen abzulehnen, zusätzliche Bedingungen zu stellen oder sich vom Empfängerland Zusicherungen zur Einschränkung des Waffeneinsatzes geben zu lassen.
Anwaltsgruppen, die auf die Entscheidung reagierten, bezeichneten das Urteil als unverständlich. Sie erklärten, dass die Bundesregierung ausstehende Anträge auf Waffenexporte geheim halte, was es unmöglich mache, im Voraus davon zu erfahren.
Laut dem Jahresbericht des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI war Deutschland im Jahr 2023 nach den USA, die 69 Prozent der israelischen Waffenimporte tätigten, mit einem Anteil von 30 Prozent der zweitgrößte Waffenlieferant Israels.
Nachrichtenquelle: İHA
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