Airbnb-Gesetz verabschiedet
Das 'Gesetz zur touristischen Vermietung von Wohnraum und zur Änderung einiger Gesetze' wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Rahmen des im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzes wurden Wohnraumvermietungen mit einer Dauer von weniger als 100 Tagen unter den Begriff 'Touristische Wohnraumvermietung' gefasst. Für Vermietungen in diesem Bereich wurde die Verpflichtung eingeführt, vor Abschluss eines Mietvertrags eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus einzuholen.
Dem Gesetz zufolge kann das Ministerium für Kultur und Tourismus die Erteilung der Genehmigung auch über die Gouvernements abwickeln. An den Eingängen der auf diese Weise vermieteten Wohnungen müssen Plaketten angebracht werden, deren Merkmale vom Ministerium festgelegt werden. Die Gebühren für die Genehmigung und die Plakette werden vom Ministerium bestimmt. Handelt es sich bei der touristisch zu vermietenden Wohnung um eine Einheit in einem Gebäude, ist für die Erteilung der Genehmigung die Vorlage einer einstimmigen Zustimmung aller Wohnungseigentümer des Gebäudes beim Ministerium zwingend erforderlich.
WEITERVERMIETUNG AN DRITTE UNTERSAGT
Dem besagten Gesetz zufolge ist es dem Nutzer untersagt, die vom Genehmigungsinhaber gemietete Wohnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte weiterzuvermieten. Ebenso ist es Mietern, die eine Wohnung zu Wohnzwecken gemietet haben, untersagt, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung touristisch an Dritte weiterzuvermieten. Juristische Personen dürfen jedoch die von ihnen touristisch angemieteten Wohnungen ihrem eigenen Personal zur Verfügung stellen.
100.000 LIRA BUßGELD DROHEN
Wer Wohnungen ohne die erforderliche Genehmigung touristisch vermietet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100.000 Türkischen Lira pro Wohnung rechnen und erhält eine Frist von 15 Tagen, um die Genehmigung einzuholen und den Betrieb zu legalisieren. Sollte die touristische Vermietung nach Ablauf dieser 15-tägigen Frist ohne Genehmigung fortgesetzt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Türkischen Lira verhängt und eine weitere 15-tägige Frist zur Einholung der Genehmigung gewährt. Wer auch nach Ablauf der zweiten 15 Tage die touristische Vermietung ohne Genehmigung fortsetzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1 Million Türkischen Lira rechnen.
Gegen Personen, die eine vom Genehmigungsinhaber gemietete Wohnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte weitervermieten, gegen Mieter, die eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung touristisch weitervermieten, sowie gegen Vermittler, die die touristische Vermietung von Wohnungen ohne Genehmigung unterstützen, wird für jeden einzelnen Vertrag ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Türkischen Lira verhängt.
Plattformen, die den elektronischen Handel und die Bewerbung von Wohnungen ohne Genehmigung ermöglichen, sind verpflichtet, die entsprechenden Anzeigen innerhalb von 24 Stunden nach einer Aufforderung durch das Ministerium zu entfernen. Andernfalls wird gegen die Vermittlungsdienstleister, wie sie im Gesetz Nr. 6563 über die Regulierung des elektronischen Handels vom 23.10.2014 definiert sind, für jede betroffene Wohnung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Türkischen Lira verhängt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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