Beschwerden häufen sich, Ministerium greift ein: Schlechte Nachrichten für Unternehmen, die Zahlungen per IBAN statt per Karte verlangen!
Das Ministerium für Schatz und Finanzen ist gegen Unternehmen vorgegangen, die Zahlungen statt über POS-Geräte per IBAN anfordern.
In letzter Zeit nimmt die Zahl der Unternehmen, die Zahlungen statt per Kredit- oder Bankkarte per IBAN anfordern, stetig zu.
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat aufgrund eingegangener Beschwerden die Verfolgung von „IBAN-Zahlungen“ aufgenommen.
Wie NTV berichtet; wird darauf hingewiesen, dass Steuerpflichtige durch diese Methode die Bank- und POS-Geräteprovisionen umgehen und ihre Einnahmen am Fiskus vorbeischleusen.
Es wurde erklärt, dass Steuerfahnder Unternehmen, die statt Kartenzahlungen Überweisungen auf ein IBAN-Konto verlangen, aufgrund von Beschwerden ins Visier genommen haben.
Es wurde berichtet, dass Unternehmen durch die Nutzung von IBAN-Überweisungen die Ausstellung von Kassenbons und Rechnungen vermeiden.
Während darauf hingewiesen wird, dass das Finanzministerium seine Bemühungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft beschleunigt hat, wurde mitgeteilt, dass mit den ergriffenen Maßnahmen Verluste bei der Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer verhindert werden sollen.
Demnach wurde festgehalten, dass gegen Inhaber von Bankkonten, auf die kontinuierlich Geld von verschiedenen Personen überwiesen wird, Strafen verhängt werden.
Es wurde vermerkt, dass die Steuerprüfungsbehörde ihre Analysen für Personen beschleunigt hat, bei denen ein Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht.
Nachrichtenquelle: 12punto
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