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Betrifft alle Fahrzeughalter! Erhebt TÜVTÜRK eine Provision bei Kartenzahlungen? Stellungnahme veröffentlicht

TÜVTÜRK hat auf die Behauptungen reagiert, dass bei der Bezahlung der Fahrzeuguntersuchung mit Karte eine Provision erhoben werde. Das Unternehmen stellte klar, dass außer der Prüfgebühr keine zusätzlichen Kosten anfallen und die Berichte über eine Provisionserhebung nicht der Wahrheit entsprechen. In der Erklärung des Unternehmens heißt es: „Die in der Presse erschienenen Berichte, dass TÜVTÜRK bei Zahlungen mit Kreditkarte eine Provision erhebt, entsprechen nicht der Wahrheit. Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren.“

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Betrifft alle Fahrzeughalter! Erhebt TÜVTÜRK eine Provision bei Kartenzahlungen? Stellungnahme veröffentlicht

TÜVTÜRK hat eine Pressemitteilung zu den in den Medien verbreiteten Berichten veröffentlicht, wonach „TÜVTÜRK eine Kreditkartenprovision erhebt“.

Der Erklärung zufolge wurden die Fahrzeuguntersuchungsgebühren gemäß Artikel 35 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 im Jahr 2004 festgelegt und werden seitdem jährlich entsprechend der vom Ministerium für Schatz und Finanzen bekannt gegebenen Neubewertungsrate angepasst.

Gemäß dem 2007 zwischen der Privatisierungsverwaltung, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und TÜVTÜRK unterzeichneten Konzessionsvertrag werden die Gebühren für die von TÜVTÜRK erbrachten Fahrzeuguntersuchungsdienste in bar erhoben. Dabei fließen 50 Prozent der erzielten Einnahmen direkt an das Finanzministerium; zusammen mit anderen gezahlten Steuern und Abgaben werden insgesamt 69 Prozent des Gesamtumsatzes an die zuständigen öffentlichen Stellen weitergeleitet.

Aufgrund der hohen Nachfrage wurde zudem ab 2021 die Möglichkeit eingeführt, die Fahrzeuguntersuchung an den Prüfstationen alternativ zur Barzahlung auch per Kreditkarte zu bezahlen.

TÜVTÜRK erklärte dazu Folgendes:

„Zahlungen per Kredit- oder Bankkarte werden gemäß dem Gesetz Nr. 6493 und den einschlägigen Rechtsvorschriften über einen Dienstleister abgewickelt, der unseren Kunden einen einmaligen Zahlungsdienst anbietet. Für diesen einmaligen Zahlungsdienst wird von dem Dienstleister eine ‚Servicegebühr‘ von unseren Kunden erhoben. Als TÜVTÜRK erheben wir bei Zahlungen mit Bank- oder Kreditkarten, die wir als alternatives Zahlungsmittel für die Fahrzeuguntersuchungsgebühren anbieten, keinerlei zusätzliche Gebühren über die Prüfgebühr hinaus. Die in der Presse erschienenen Berichte, dass ‚TÜVTÜRK bei Zahlungen mit Kreditkarte eine Provision erhebt‘, entsprechen nicht der Wahrheit. Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren.“


Nachrichtenquelle: AA

Untersuchungsgebühren Kreditkarte TÜVTÜRK