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Entscheidung der SPK zur Borsa İstanbul! Vorübergehende Handelsbeschränkung eingeführt

Die SPK hat aufgrund der Entwicklungen an den Märkten Leerverkäufe an den Aktienmärkten der Borsa İstanbul für den Zeitraum vom 2. bis 6. März 2026 vorübergehend ausgesetzt. Im Rahmen der Entscheidung wurde zudem eine vorübergehende Flexibilität bei der Eigenkapitalquotenregelung gewährt.

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Entscheidung der SPK zur Borsa İstanbul! Vorübergehende Handelsbeschränkung eingeführt

Das Capital Markets Board (SPK) hat bekannt gegeben, dass Leerverkäufe an den Aktienmärkten der Borsa İstanbul AŞ vom 2. März 2026 bis zum Ende der Handelssitzung am 6. März 2026 untersagt sind.

In der vom Gremium veröffentlichten Erklärung hieß es: "Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Märkten der Borsa İstanbul AŞ wurde beschlossen, Leerverkäufe an den Aktienmärkten der Borsa İstanbul AŞ vom 2. März 2026 bis zum Ende der Handelssitzung am 6. März 2026 zu untersagen, um das Funktionieren der Kapitalmärkte in einem zuverlässigen, transparenten und stabilen Umfeld zu gewährleisten und die Rechte und Interessen der Anleger zu schützen."

AUCH TAGESHANDEL VON VERBOT BETROFFEN

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass auch Positionen, die innerhalb des Tages ohne Nutzung der Leerverkaufstaste eröffnet und am selben Tag wieder geschlossen werden, unter das Verbot fallen. Es wurde beschlossen, Anleger und Investmentgesellschaften diesbezüglich zu informieren.

VORÜBERGEHENDE FLEXIBILITÄT BEI DER EIGENKAPITALQUOTE

In der Mitteilung des Gremiums wurde zudem betont, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Entscheidung bei den Investmentgesellschaften liegt.

Im Text wurden folgende Ausführungen gemacht:

"Es wird daran erinnert, dass die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Entscheidung unseres Gremiums bei den Investmentgesellschaften liegt. Gemäß Artikel 17 des Kommuniqués über den Kauf auf Kredit, Leerverkäufe sowie das Leihen und Verleihen von Kapitalmarktinstrumenten (Serie: V, Nr. 65) wurde beschlossen, dass die Bestimmung, wonach die Eigenkapitalsicherungsquote während der Dauer von Geschäften mit Kapitalmarktinstrumenten auf Kredit mindestens 35 Prozent betragen muss, flexibel angewendet werden kann, sodass die Eigenkapitalquote bis zum Ende der Handelssitzung am 6. März 2026 mindestens 20 Prozent betragen darf, sofern dies mit den eigenen Risikopolitik-Vorgaben der Brokerhäuser vereinbar ist und die Kundenanfragen so weit wie möglich berücksichtigt werden."


Nachrichtenquelle: 12punto

Borsa İstanbul Kapitalmarktgremium SPK