Entscheidungen des Ministeriums zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft bringen Mieter in Bedrängnis: „Entweder Mieterhöhung oder Sie räumen die Wohnung“
Die Maßnahmen des Ministeriums für Schatz und Finanzen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft haben insbesondere Vermieter unter Druck gesetzt, die Mieten bisher in bar entgegennahmen. Während Mieter nun auf Mietverträgen bestehen, um Strafen zu vermeiden, reagieren einige Vermieter mit Forderungen nach Mieterhöhungen oder drohen mit Räumung.
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hatte im Rahmen der Bekämpfung der Schattenwirtschaft angekündigt, dass gegen diejenigen, die Mietzahlungen nicht über Banken oder die PTT abwickeln, Strafen verhängt werden. Ebenso wurde bekannt gegeben, dass Mietverträge ab Anfang 2025 über das E-Devlet-Portal abgewickelt werden sollen.
Laut einem Bericht der Zeitung Türkiye haben diese Entscheidungen, die darauf abzielen, den Markt zu formalisieren und überhöhte Preisanstiege zu verhindern, bei einigen Vermietern für Unmut gesorgt. Insbesondere diejenigen, die Wohnungen ohne Vertrag vermieten und Zahlungen in bar entgegennehmen, sind nun mit ihren Mietern aneinandergeraten.
Nachdem bekannt wurde, dass auch Mieter, die ihre Miete in bar zahlen, mit Strafen belegt werden können, begannen Mieter ohne Vertrag oder mit abgelaufenen Verträgen, ihre Vermieter zur Erstellung eines Mietvertrags aufzufordern. Einige Vermieter lehnen dies jedoch ab, um Steuern zu umgehen, und üben Druck aus, indem sie sagen: „Dann erhöhe ich entweder die Miete oder Sie räumen die Wohnung.“ Mieter suchen angesichts dieser Situation nun den Weg vor Gericht.
„KEINE MIETVERHÄLTNISSE OHNE VERTRAG EINGEHEN“
Rechtsanwalt Ercan Aslan erklärte: „Nach dieser Entscheidung des Finanzministeriums ist ein Anstieg der Zahl derjenigen zu beobachten, die gegen ihren Vermieter klagen wollen. Denn die Zahl der Vermieter, die Einkünfte ohne Vertrag und durch Barzahlungen erzielen, ist sehr hoch. Wenn der Vermieter sich weigert, einen Mietvertrag abzuschließen, und die Miete weiterhin in bar entgegennehmen möchte, können Sie dies dem Finanzamt melden.
Mieter sollten unbedingt ihre gesetzlichen Rechte nutzen, einen Mietvertrag verlangen und ihre Zahlungen über die Bank abwickeln. In einem solchen Fall schützt es Ihre Rechte, wenn Sie Ihre Forderung nach einem Vertrag auf offiziellem Weg (zum Beispiel über einen Notar) übermitteln. Langfristig sollte man sich keinesfalls auf ein Mietverhältnis ohne Vertrag einlassen, um die eigenen Rechte abzusichern.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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