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EPDK gibt Energielizenzgebühren für 2026 bekannt

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat die für das Jahr 2026 geltenden Lizenzgebühren für die Strom-, Erdgas-, Erdöl- und LPG-Märkte bekannt gegeben.

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EPDK gibt Energielizenzgebühren für 2026 bekannt

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat die für das Jahr 2026 geltenden Energielizenzgebühren festgelegt. Die Gebühren für Vorlizenzen, Lizenzerteilungen, Verlängerungen und Änderungen in den Bereichen Strom, Ladenetz, Erdgas, Erdöl und LPG wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Auf dem Strommarkt variieren die Gebühren für die Lizenzerteilung für Erzeugungsaktivitäten je nach Kapazität zwischen 92.200 Lira und 3.566.360 Lira. Die Gebühr für die Lizenzverlängerung beträgt die Hälfte der Lizenzerteilungsgebühr. Antragsteller für Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien zahlen 10 Prozent dieses Betrags. Die jährliche Lizenzgebühr wurde auf 0,015 Kurus pro Kilowattstunde basierend auf der Bruttoerzeugung festgelegt.

Für den Betrieb von Ladenetzen wurde die Lizenzerteilungsgebühr auf 1.914.200 Lira festgesetzt, während die Gebühr für eine Lizenzänderung 89.400 Lira und die Gebühr für die Ausstellung einer Lizenzkopie 19.200 Lira beträgt.

GEBÜHREN FÜR ERDGAS- UND ERDÖLMARKT

Auf dem Erdgasmarkt wurde die Importlizenz auf 2.219.600 Lira und die Pipeline-Transportlizenz auf 16.631.300 Lira festgelegt. Für den LNG-Transport fallen 806.600 Lira an, für die Speicherung 4.462.500 Lira, für den Großhandel und die Verteilung 1.107.200 Lira und für CNG 221.700 Lira. Die Gebühr für die Zertifikatserteilung und -verlängerung für Erdgasverteilungsunternehmen wurde mit 68.700 Lira angegeben.

Auf dem Erdölmarkt wurde die Lizenz für die Lieferung von Schiffstreibstoff auf 400.000 Lira, die Lizenz für den petrochemischen Betrieb auf 335.000 Lira und die Lizenz für den Biodieselbetrieb auf 120.000 Lira festgelegt. Die Lizenz für Mineralöl beträgt 1.200.000 Lira. Auf dem LPG-Markt wurde die Vertriebslizenz auf 6 Millionen Lira und die Autogas-Händlerlizenz auf 100.000 Lira festgesetzt.

Die EPDK hat zudem die Nettogewinnmarge für den Einzelhandelstarif, die für die Jahre 2026-2030 gilt, auf 2,38 Prozent genehmigt. Alle diese Entscheidungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto

Energiemarktregulierungsbehörde EPDK