EPDK greift durch: Neue Ära bei Erdgas beginnt
Der von der EPDK zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf soll Notfalleinsätze, Lecksuche und die Wiederaufnahme der Gasversorgung nach Katastrophen bei der Erdgasverteilung standardisieren.
Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat einen neuen Verordnungsentwurf zur Stellungnahme vorgelegt, der darauf abzielt, die Sicherheit von Leben und Eigentum bei der Erdgasverteilung zu erhöhen. Mit dem „Entwurf der Verfahren und Grundsätze für technische Betriebstätigkeiten von Erdgasverteilungsunternehmen“ wird eine einheitliche Praxis im ganzen Land angestrebt – von Notfalleinsatzprozessen über Wartung und Instandsetzung sowie Lecksuche bis hin zur Wiederinbetriebnahme des Netzes nach Katastrophen.
Nach Angaben der EPDK hat der Erdgasverteilungsdienst in der Türkei alle 81 Provinzzentren, 853 Bezirke und 140 Gemeinden erreicht. Während die Länge der Erdgaspipelines im Land 230.000 Kilometer überschreitet, werden die Verteilungsaktivitäten über 73 von der EPDK lizenzierte Unternehmen durchgeführt.
Der Entwurf wurde mit dem Ziel erstellt, einen sicheren Betrieb, Servicequalität, Kundenzufriedenheit und eine einheitliche Anwendung zwischen den Verteilungsunternehmen im Zuge der Ausweitung des Erdgasnetzes zu gewährleisten. Um die Verordnung zu finalisieren, werden die Stellungnahmen der betroffenen Institutionen, Organisationen und Branchenakteure eingeholt.
EINHEITLICHE ANWENDUNG BEI NOTFALLEINSÄTZEN
Gemäß dem neuen Entwurf werden die Klassifizierung von Meldungen, die bei Notfallzentralen eingehen, die Anleitung der Anrufer sowie die Einsatzprozesse der Teams vor Ort detaillierter definiert. Ziel ist es, bei allen Verteilungsunternehmen einen schnellen, effizienten und standardisierten Service anzubieten.
Auch für das Design von Notfall- sowie Wartungs- und Instandsetzungsfahrzeugen wird ein landesweiter gemeinsamer Standard eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass Erdgas-Notfallfahrzeuge von den Bürgern leicht erkannt werden und Zeitverluste in möglichen Notfällen reduziert werden. Auch die Mindestschulungen, die das Personal im Außendienst absolvieren muss, werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Die schnelle Aktivierung von Krisenzentren bei Katastrophen und Notfällen gehört ebenfalls zu den Themen des Entwurfs. Bei Bedarf kann Unterstützung durch Personal, Fahrzeuge, Ausrüstung und Material von anderen Verteilungsunternehmen bereitgestellt werden. Mit diesem Mechanismus ist eine effektivere Koordination zwischen den Verteilungsunternehmen in verschiedenen Regionen vorgesehen.
Die Intervalle für die Erdgas-Lecksuche werden ebenfalls präzisiert. In Gebieten, in denen Katastrophen, Notfälle oder Netzschäden aufgetreten sind, wird die Lecksuche vorrangig durchgeführt. Um sicherzustellen, dass Bürger Gaslecks leichter erkennen können, ist geplant, die Menge des Odoriermittels im Netz auf einem Höchstmaß zu halten. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit in die Verordnung aufgenommen, freien Verbrauchern, die Erdgas in industriellen Produktionslinien ohne Odorierung nutzen möchten, geruchloses Gas bereitzustellen.
Im Falle eines Schadens am Netz werden die Sicherung des Ereignisortes, die Information der Kunden, die Interventionsmethoden sowie die Berechnung der Schadenskosten standardisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass dem Unternehmen oder der Institution, die den Schaden verursacht hat, neben den Reparaturkosten auch die Kosten für das entwichene Gas in Rechnung gestellt werden können.
Der Entwurf zielt zudem darauf ab, eine einheitliche Praxis bei vielen technischen Details einzuführen, vom Design der Hinweisschilder und Warnschilder bis hin zu deren Montageorten. Auch Mindestregeln für die erstmalige Inbetriebnahme des Erdgasnetzes sowie die Wiederinbetriebnahme nach Katastrophen oder Schadensreparaturen werden festgelegt.
Vor der Wiederaufnahme der Gasversorgung in Gebäuden nach Katastrophen oder Schäden werden Stationen, Leitungen und bei Bedarf die Inneninstallationen überprüft. In diesem Prozess ist vorgesehen, die Wohnungen einzeln aufzusuchen und die Abonnenten zu informieren. Es wurde mitgeteilt, dass der Entwurf unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş im Jahr 2023 sowie der in der Praxis aufgetretenen Probleme erstellt wurde.
Nach der Bewertung der Stellungnahmen der Akteure wird der Entwurf finalisiert und dem Energiemarktaufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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