Frist für Kfz-Steuer und Restrukturierungszahlungen steht fest
Die Zahlungsfrist für die erste Rate der diesjährigen Kfz-Steuer (MTV) endet am Freitag, den 31. Januar. Im Rahmen der Restrukturierungsregelung gemäß Gesetz Nr. 7440 müssen zudem die Zahlungen für die 20. Rate bis Ende des Monats geleistet werden.
Der Zahlungszeitraum für die erste Rate der Kfz-Steuer (MTV) für das Jahr 2025 begann am 1. Januar. Die Kfz-Steuer wird jährlich im Januar von dem Finanzamt festgesetzt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug registriert ist.
Die fällige Kfz-Steuer kann in zwei gleichen Raten gezahlt werden, jeweils im Januar und im Juli. Die Frist für die erste Rate endet am Freitag, den 31. Januar.
Die Steuer kann über das Digitale Finanzamt (dijital.gib.gov.tr) oder die GIB-Mobilanwendung (Google Play, App Store, Huawei AppGallery) zwischen 00:10 und 23:50 Uhr per Bank- oder Kreditkarte, Überweisung, mit Karten ausländischer Banken sowie über zur Steuererhebung autorisierte Banken, Finanzamtskassen und PTT-Filialen beglichen werden.
Um Probleme bei Online-Zahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Adresse "gib.gov.tr" oder die offiziellen Internetadressen der Banken direkt in den Browser einzugeben.
MTV-TARIF
Gemäß einer Entscheidung des Präsidenten wurde die Kfz-Steuer um die Neubewertungsrate (43,93 Prozent) erhöht. Für ein Fahrzeug, das 2024 eine Kfz-Steuer von 2.343 Lira hatte, beträgt die Steuer für 2025 nun 3.372 Lira; für ein Fahrzeug mit einer Steuer von 5.265 Lira stieg der Betrag für 2025 auf 7.577 Lira.
Darüber hinaus können die Steuererklärung und die Zahlung der Quellensteuer, der Versicherungsbeiträge sowie der Beherbergungssteuer bis Montag, den 27. Januar, erfolgen.
Die Mehrwertsteuer für den Zeitraum Oktober-November-Dezember 2024 kann bis Dienstag, den 28. Januar, gezahlt werden; die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für Tourismus-, Kommunikations- und digitale Dienstleistungssteuern sowie deren Zahlung endet am Freitag, den 31. Januar.
Im Rahmen der Restrukturierungsregelung gemäß Gesetz Nr. 7440 können auch die 20. Raten bis Ende des Monats gezahlt werden.
Im Steuerkalender dieses Jahres ist vorgesehen, dass die Rückgewinnungsbeiträge für den Zeitraum Oktober-November-Dezember 2024 sowie die jährlichen Gebühren bis Ende des Monats beglichen werden müssen.
Zudem endet am Freitag, den 31. Januar, die Frist für die Meldepflicht für diejenigen, die Immobilien-, Kfz-Verkäufe und kurzfristige Wohnungsvermietungen über Plattformen abwickeln, sowie für Vermittlungsdienstleister, Internetwerbevermittler sowie Fracht- und Logistikunternehmen.
Nachrichtenquelle: AA
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