SGK-Experte nennt Zahlen für das Arbeitslosengeld: Auch der Mindestlohn wurde berechnet
Die Mindestlohnerhöhung für das Jahr 2025 wird sich auf viele Posten auswirken, vom Arbeitslosengeld über die Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung bis hin zur Abfindung und dem Praktikumsgehalt. An erster Stelle steht dabei das Arbeitslosengeld. Der SGK-Experte İsa Karakaş hat den Mindestlohn berechnet und Zahlen für das Arbeitslosengeld genannt. Wie hoch wird das Arbeitslosengeld im Jahr 2025 sein? Hier sind die Details...
Während Millionen von Arbeitnehmern gespannt auf die Mindestlohnerhöhung für 2025 blicken, stellt sich die Frage, wie hoch das Arbeitslosengeld in Verbindung mit dem Mindestlohn ausfallen wird.
Das Arbeitslosengeld für das Jahr 2025 wird auf Basis der Mindestlohnerhöhung festgelegt. Der SGK-Experte İsa Karakaş hat eine Prognose zum Mindestlohn und zum Arbeitslosengeld abgegeben.
WIE STARK WIRD DAS ARBEITSLOSENGELD STEIGEN?
Karakaş hat in seinem heutigen Artikel berechnet, wie stark das Arbeitslosengeld zum Jahreswechsel steigen wird. Das Arbeitslosengeld wird als 40 Prozent des durchschnittlichen täglichen Bruttoverdienstes berechnet, der auf Basis der beitragspflichtigen Einkünfte der letzten vier Monate des Versicherten ermittelt wird.
Der SGK-Experte schrieb in seinem Beitrag: "Da der Betrag des Arbeitslosengeldes gesetzlich bedingt 80 Prozent des monatlichen Bruttomindestlohns nicht überschreiten darf, wird unabhängig davon, wie hoch die beitragspflichtigen Einkünfte des arbeitslosen Versicherten waren, die Höchstleistung in Höhe von 15.880,54 TL ausgezahlt. Die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen für diese Leistung werden sich ab Jahresbeginn im gleichen Verhältnis wie die Anpassung des Mindestlohns ändern."
WIE HOCH WIRD DER MINDESTLOHN SEIN?
İsa Karakaş führte in seinem Artikel seine Prognose für den Mindestlohn 2025 wie folgt auf:
BRUTTOMINDESTLOHN: 26.500,00
SGK-BEITRAG 14%: 3.710,00
ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRAG 1%: 265,00
Einkommensteuer: -
Stempelsteuer: -
ABZÜGE GESAMT: 3.975,00
NETTOMINDESTLOHN: 22.525,00
Demnach lässt sich sagen, dass ein Anstieg der Unter- und Obergrenzen des Arbeitslosengeldes um voraussichtlich 35 Prozent ab Jahresbeginn sehr wahrscheinlich ist.
Es ist wahrscheinlich, dass das Arbeitslosengeld für Mindestlohnempfänger von 7.940 TL auf bis zu 10.720 TL steigt, während der Höchstbetrag für diejenigen, deren beitragspflichtige Einkünfte während ihrer Beschäftigung hoch waren, von 15.880 TL auf bis zu 21.438 TL ansteigen könnte."
Nachrichtenquelle : 12punto
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