Wie hoch wird der Mindestlohn sein? Wann findet die erste Sitzung der Mindestlohnkommission für 2025 statt?
Millionen von Arbeitnehmern und Arbeitern warten mit großer Spannung darauf, wann der neue Mindestlohn bekannt gegeben wird. Das Datum für die erste Sitzung zur Festlegung der Mindestlohnerhöhung für das Jahr 2025 steht nun fest. Bei der Sitzung der Mindestlohnkommission werden Vertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung zusammenkommen. Wann wird also der Mindestlohn für 2025 bekannt gegeben? An welchem Datum findet die erste Sitzung statt?
Der Countdown für die Mindestlohnerhöhung 2025 hat begonnen. Der derzeitige Mindestlohn von 17.002 Lira wird nach den Sitzungen der Mindestlohnkommission im Dezember erhöht, sofern eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, und der neue Mindestlohn wird dann bekannt gegeben.
Wann wird also der Mindestlohn für 2025 bekannt gegeben? An welchem Datum findet die erste Sitzung statt?
WANN UND UM WIE VIEL UHR FINDET DIE MINDESTLOHN-SITZUNG STATT?
Die Mindestlohnkommission wird ihre erste Sitzung am Dienstag, den 10. Dezember, abhalten.
Bei der Sitzung, die unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit stattfindet, wird die Arbeitgeberseite durch den Arbeitgeberverband der Türkei (TİSK) und die Arbeitnehmerseite durch TÜRK-İŞ, den Konföderationsverband mit den meisten Mitgliedern, vertreten.
Es wird erwartet, dass die Sitzung in den Mittagsstunden beginnt.
WANN WIRD DER MINDESTLOHN FESTSTEHEN?
Die erste Sitzung für die neue Mindestlohnerhöhung, die für das Jahr 2025 gelten wird, findet am Dienstag, den 10. Dezember, statt.
Es wird erwartet, dass der neue Mindestlohn nach drei Sitzungen zur Mindestlohnerhöhung bekannt gegeben wird.
DERZEITIGER MINDESTLOHN LIEGT BEI 17.002 LIRA
Der Mindestlohn beträgt derzeit monatlich 20.002 Lira und 50 Kuruş brutto pro Arbeitnehmer; nach Abzügen liegt er bei 17.002 Lira und 12 Kuruş netto.
Die Gesamtkosten des Mindestlohns für den Arbeitgeber belaufen sich pro Arbeitnehmer auf 23.502 Lira und 94 Kuruş. Diese Kosten setzen sich aus dem Bruttomindestlohn von 20.002 Lira und 50 Kuruş, dem Sozialversicherungsbeitrag von 3.100 Lira und 39 Kuruş sowie dem Arbeitgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsfonds von 400 Lira und 5 Kuruş zusammen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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