Die Regelung sieht vor, dass Anlegern Zwischenzahlungen von bis zu 1 Million Lira geleistet werden können, die Grundsätze für Rückerstattungen festgelegt werden, Werte, die auf rechtswidrige Weise aus dem Fondsvermögen entnommen wurden, von den Verantwortlichen eingezogen werden und beschlagnahmte oder eingezogene Vermögenswerte an die Fonds übertragen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto