Im Amtsblatt veröffentlicht: Gute Nachrichten für BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen
BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige können bis zum Jahresende weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat ein Dekret unterzeichnet, das im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht wurde und eine wichtige Neuregelung für BAĞ-KUR-Versicherte mit Beitragsrückständen von mehr als 60 Tagen vorsieht. Dem Beschluss zufolge können BAĞ-KUR-Versicherte, deren Krankenversicherungsschutz aufgrund von Beitragsrückständen ausgesetzt wurde, sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Regelung kann das genannte Recht bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
WIRD JEDES JAHR ANGEWENDET
Diese Fristverlängerung, die BAĞ-KUR-Versicherte betrifft, erfolgt wie in den Vorjahren periodisch. Der Beschluss, der darauf abzielt, dass Versicherte mit Beitragsrückständen weiterhin Zugang zu Gesundheitsleistungen haben, tritt jedes Jahr durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Verletzungsstatus von Osimhen, Lemina und Singo bei Galatasaray bekannt gegeben
Achtung beim Online-Verkauf: Steuerüberwachung ausgeweitet
VAR für das Derby Fenerbahçe gegen Beşiktaş steht fest!
Brücken und Autobahnen werden privatisiert: 15. Juli- und FSM-Brücke ebenfalls auf der Liste
Peugeot-Preisliste für September 2026 steht fest
Regeln im Schengen-Raum ändern sich
Neue Details zur 'Panel'-Operation gegen Anwälte bekannt geworden
Detail zur Gökçek-Ära bei der ABB-Untersuchung
Erste Stellungnahme von Osimhen nach Verletzung im Başakşehir-Spiel
Özlem Şanver: „Er sagte, es wird alles gut, ich habe ihm geglaubt – soll ich etwa Schläge bekommen, nur weil ich mich nicht getrennt habe?“