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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Entscheidung für währungsgeschützte Einlagen

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde eine Quellensteuer von 5 bis 7,5 Prozent auf währungsgeschützte Einlagen (KKM) eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll der Bestand an KKM-Konten reduziert werden.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Neue Entscheidung für währungsgeschützte Einlagen

Die Quellensteuersätze für währungsgeschützte Einlagen (KKM) und Partizipationskonten wurden angehoben.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wird die Anwendung ermäßigter Quellensteuersätze auf Zinsen und Gewinnanteile aus Einlagen und Partizipationskonten in Türkischer Lira (TL) fortgesetzt. Für Termineinlagen/Partizipationskonten, die zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober eröffnet oder deren Laufzeit verlängert wurde, gelten weiterhin folgende Quellensteuersätze auf die zu zahlenden Zinsen und Gewinnanteile: 7,5 Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich), 5 Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) und 2,5 Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr.

Auf Zinsen und Gewinnanteile aus KKM- und Partizipationskonten werden die Quellensteuersätze angewendet, die auch für TL-Einlagen und Partizipationskonten gelten. Der bisherige Quellensteuersatz von 0 Prozent für KKM- und Partizipationskonten wird für KKM-/Partizipationskonten, die zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober eröffnet oder verlängert werden, auf 7,5 Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich) und auf 5 Prozent bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) angepasst. Für Konten, die vor dem 1. August eröffnet oder verlängert wurden, gilt weiterhin der ermäßigte Satz (0 Prozent).

ERTRÄGE AUS INVESTMENTFONDS

Die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes von 7,5 Prozent auf Erträge aus Investmentfonds wird fortgesetzt.

Um Anleger dazu zu bewegen, in auf Türkische Lira lautende Wertpapiere zu investieren, wurde die Dauer der ermäßigten Quellensteuer für Erträge aus Investmentfonds, deren Portfolio aus Türkischer Lira und auf TL lautenden Wertpapieren besteht, ebenfalls bis zum 31. Oktober verlängert.

Im Rahmen der Regelung wird auf Erträge aus Anteilscheinen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober erworben wurden, ebenfalls eine ermäßigte Quellensteuer von 7,5 Prozent erhoben. Für Erträge aus variablen, gemischten, Eurobond-, Auslandsschulden-, ausländischen, freien Fonds sowie Investmentfonds, die den Begriff "Devisen" im Namen tragen, wird weiterhin wie bisher eine Quellensteuer von 10 Prozent erhoben.

VON BANKEN EMITTIERTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Die Dauer der ermäßigten Quellensteuer auf Erträge aus von Banken emittierten Anleihen und Schuldverschreibungen sowie auf Erträge aus Mietzertifikaten, bei denen die Bank der Fondsnutzer ist, wurde bis zum 31. Oktober verlängert.

Im Rahmen der Regelung werden die Quellensteuersätze auf Erträge aus diesen Wertpapieren, die im genannten Zeitraum erworben wurden, weiterhin wie folgt angewendet: 7,5 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich), 5 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) und 2,5 Prozent bei einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr.

Die Anwendung der 0-prozentigen Quellensteuer auf Erträge aus Staatsanleihen und Schatzwechseln sowie aus Mietzertifikaten, die von durch das Finanzministerium gegründeten Asset-Leasing-Gesellschaften emittiert wurden, wurde bis zum 31. Oktober verlängert.

Mit der Regelung wurde zudem beschlossen, die Geltungsdauer des ermäßigten Quellensteuersatzes (7,5 Prozent) für Erträge und Gewinne aus forderungsbesicherten Wertpapieren, hypothekenbesicherten Wertpapieren, vermögensgedeckten Wertpapieren und hypothekengedeckten Wertpapieren, die von Hypothekenfinanzierungsinstituten gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes emittiert wurden, ebenfalls bis zum 31. Oktober zu verlängern.


Nachrichtenquelle: AA

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