Können Fahrgäste ab 65 Jahren weiterhin kostenlos reisen?
Die Ministerin für Familie und soziale Dienste, Mahinur Özdemir Göktaş, gab bekannt, dass sich die Arbeiten an einer Verordnungsänderung in der Endphase befinden, um auch private öffentliche Busse, die bisher nicht von Einkommensstützungszahlungen profitierten, in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Laut einer Erklärung des Ministeriums äußerte sich Ministerin Göktaş zu den Diskussionen darüber, dass Senioren ab 65 Jahren sowie behinderte Bürger mit einem Behindertenausweis von mindestens 40 Prozent, die Anspruch auf kostenlose Beförderung haben, nur an bestimmten Tagen des Monats kostenlos befördert werden sollen.
Göktaş erklärte, dass die monatlichen Einkommensstützungszahlungen an Eigentümer von privaten Stadtbussen und Seeverkehrsmitteln, die behinderte und ältere Bürger kostenlos befördern, seit 2015 im Rahmen des entsprechenden Gesetzes fortgeführt werden, und betonte, dass die Entscheidung, Fahrgäste nur zwischen dem 1. und 4. Tag des Monats kostenlos zu befördern, rechtswidrig sei.
Göktaş erinnerte daran, dass die Unterstützungszahlungen durch zwei Erhöhungen im Jahr 2023 um 100 Prozent angehoben wurden, und sagte: „Angesichts der jüngsten Diskussionen und unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten unserer Gewerbetreibenden setzen wir unsere enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schatzkammer und Finanzen fort, um im kommenden Jahr eine Erhöhung zur Verbesserung der Einkommensunterstützung vorzunehmen.“
GESPRÄCHE ZWISCHEN DEM MINISTERIUM UND DEM VERBAND ALLER PRIVATEN ÖFFENTLICHEN BUSUNTERNEHMEN DAUERN AN
Ministerin Göktaş teilte mit, dass die Gespräche zwischen dem Ministerium und dem Verband aller privaten öffentlichen Busunternehmen bezüglich der im Rahmen der kostenlosen Beförderung gezahlten Einkommensunterstützung andauern, und fügte hinzu:
„In unseren Gesprächen haben wir einen bedeutenden Fortschritt erzielt, indem wir einen kooperativen und sensiblen Ansatz verfolgt haben, um die gleichberechtigte, vollständige und diskriminierungsfreie Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen, insbesondere die unserer behinderten und älteren Bürger. An dem Punkt, an dem wir heute stehen, befinden wir uns in der Endphase der Arbeiten an einer Verordnungsänderung, um auch private öffentliche Busse in den Geltungsbereich aufzunehmen, die zwar tatsächlich Fahrgäste kostenlos befördern, aber aufgrund fehlender Genehmigung für Stehplätze in ihrer Betriebserlaubnis bisher nicht von der Einkommensstützung profitierten.
Dass nun auch private öffentliche Busse, die bisher keine Unterstützung erhielten, von dieser Förderung profitieren werden, wird eine faire Maßnahme sein, die unsere Gewerbetreibenden entlasten wird. Wir werden weiterhin die kostenlose Beförderung unserer Senioren ab 65 Jahren und unserer behinderten Bürger im öffentlichen Nahverkehr unterstützen.“
Nachrichtenquelle: Hibya Haber Ajansı
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