Nach Beschwerden: Ministerium greift durch – Strafen für Unternehmen, die Zahlungen per IBAN verlangen, stehen fest!
Nachdem Unternehmen auf Wunsch der Inhaber dazu übergegangen sind, Zahlungen per IBAN abzuwickeln, ist das Ministerium für Schatz und Finanzen eingeschritten. Die Strafen für Betriebe, die für Einkäufe keine Quittungen oder Rechnungen ausstellen und stattdessen IBAN-Zahlungen fordern, wurden festgelegt. Unternehmen, die Zahlungen auf ihr Bankkonto erhalten, aber keine Quittung ausstellen, müssen mit einer Strafe von 3.400 TL pro Quittung rechnen. Wer keine Rechnung ausstellt, wird mit einer Sonderbuße in Höhe von 10 Prozent des Rechnungsbetrags belegt, wobei der Mindestbetrag ebenfalls 3.400 TL beträgt.
In letzter Zeit haben Unternehmen unter Berufung auf gestiegene Kreditkartengebühren begonnen, Zahlungen nicht mehr per Kredit- oder Bankkarte, sondern per IBAN zu verlangen.
Nachdem die Beschwerden der Bürger über dieses Verhalten der Unternehmen zugenommen hatten, hat das Ministerium für Schatz und Finanzen begonnen, alle IBAN-Überweisungen auf den Konten der Unternehmen zu prüfen.
Die Strafen für die betroffenen Unternehmen stehen nun fest.
Unternehmen, die Zahlungen auf ihr Bankkonto erhalten, aber keine Quittung ausstellen, müssen mit einer Strafe von 3.400 TL pro Quittung rechnen. Wer keine Rechnung ausstellt, wird mit einer Sonderbuße in Höhe von 10 Prozent des Rechnungsbetrags belegt, wobei der Mindestbetrag 3.400 TL beträgt. Da sie dem Staat Steuereinnahmen entziehen, werden sie zudem einer Steuerprüfung unterzogen.
Da durch nicht deklarierte Einnahmen Steuerverluste entstehen, werden Steuerprüfungen durchgeführt oder auf Basis der Feststellungen die Steuerbemessungsgrundlagen für den Zeitraum geschätzt und entsprechende Steuerstrafen verhängt.
NICHT NUR UNTERNEHMENSINHABER, AUCH GEMIETETE KONTEN WERDEN ÜBERPRÜFT
Wie die regierungsnahe Zeitung Sabah berichtet,Es werden Überweisungen geprüft, die per IBAN bei Unternehmen und allen mit dem Unternehmen verknüpften Konten eingehen. Dabei werden nicht nur die Konten der Geschäftsinhaber, sondern auch die ihrer Angehörigen, Mitarbeiter sowie Konten, die durch Vermietung genutzt werden, kontrolliert. Als Grundlage dienen Daten aus Bankkontobewegungen sowie Grundbuch- und Fahrzeugregistereinträge.
Wer seine tatsächlichen Einnahmen nicht deklariert, wird in die Prüfungen einbezogen. Bankkonten, die durch Vermietung erlangt wurden, werden zudem im Rahmen der MASAK-Gesetzgebung auf Straftatbestände wie Terrorfinanzierung, Geldwäsche und illegale Wetten hin untersucht.
Auch das Handelsministerium hatte kürzlich vor Social-Engineering-Betrug, insbesondere im Zusammenhang mit Anzeigen zur Vermietung von IBAN-Konten, gewarnt: „Die Überlassung eines Bankkontos an Dritte gegen finanzielle Vorteile stellt gemäß dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche eine Straftat dar.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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