Neue Ära bei der privaten Altersvorsorge (BES): Verträge als Kreditsicherheit
Teilnehmer des Systems der privaten Altersvorsorge (BES) können ab dem 1. Januar 2024 ihre Verträge als Sicherheit bei der Kreditaufnahme bei Banken hinterlegen. Dadurch erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, Kredite zu günstigeren Zinsen und Konditionen in Anspruch zu nehmen.
Mit der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neuregelung können Teilnehmer des Systems der privaten Altersvorsorge (BES) ihre Verträge als Sicherheit bei Banken hinterlegen, um Kredite zu günstigen Zinsen und Konditionen zu erhalten. Diese Praxis wurde durch eine im März 2023 verabschiedete Regelung eingeleitet.
BES-Teilnehmer können einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Ersparnisse – exklusive des staatlichen Zuschusses – mittels einer Forderungsabtretungsvereinbarung an die Bank abtreten. Der Teilnehmer, der einen Kredit beantragt, wendet sich an die Bank, welche daraufhin beim Zentrum für die Überwachung der Altersvorsorge (EGM) anfragt, ob ein ausreichender Betrag für die Forderungsabtretung vorhanden ist oder wie hoch der insgesamt abtretbare Betrag des Teilnehmers ist.
Das EGM übermittelt der Bank die für die Kreditvergabe erforderlichen Daten und Informationen. Sobald der Teilnehmer den Kredit in Anspruch nimmt, wird der an die Bank abzutretende Betrag von der Rentenversicherungsgesellschaft in einem Forderungsabtretungsfonds angelegt.
30 TAGE FRIST BEI ZAHLUNGSAUSFALL
Bezüglich der Rückzahlungen gilt: Sollte der Teilnehmer zwei aufeinanderfolgende Kreditraten nicht begleichen, gewährt die Bank dem Teilnehmer eine Frist von 30 Tagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, zieht die Bank den ausstehenden Kreditbetrag aus dem Forderungsabtretungsfonds ein. Im Falle des Todes des Teilnehmers fordert die Bank den verbleibenden Kreditbetrag von der Rentenversicherungsgesellschaft an, und der Restbetrag wird aus dem Forderungsabtretungsfonds an die Bank ausgezahlt.
Für einen Kredit bei einer einzelnen Bank kann ein BES-Vertrag als Sicherheit dienen, ebenso können mehrere BES-Verträge bei der Bank hinterlegt werden. Arbeitgeberfinanzierte Gruppenrentenverträge können jedoch nicht an die Bank abgetreten werden. Sobald ein BES-Vertrag als Kreditsicherheit hinterlegt wurde, kann der BES-Vertrag nicht gekündigt oder das angesparte Kapital zu einer anderen Rentenversicherungsgesellschaft übertragen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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