Neue Ära bei Erdgasrechnungen durch die EPDK
Die EPDK hat umfassende Änderungen an der Verordnung über Erdgasverteilung und Kundendienstleistungen zugunsten der Verbraucher vorgenommen. Mit der neuen Regelung werden Ratenzahlungen für Anschlussgebühren erleichtert, die Sicherheitsleistung für bestimmte Abonnements abgeschafft und eine einheitliche Anwendung bei Zähler- und Abrechnungsprozessen angestrebt.
Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2026 umfassende Änderungen an der Verordnung über den Erdgasmarkt, die Verteilung und den Kundendienst beschlossen, die die Verbraucherrechte stärken. Die Regelung wurde zur Veröffentlichung im Amtsblatt an das Präsidialamt übermittelt.
Mit den Änderungen sollen die Effektivität, Effizienz und Transparenz bei Erdgasverteilungsdiensten erhöht, die Kundenzufriedenheit gestärkt und Anwendungsprobleme vor Ort beseitigt werden.
ZAHLUNGSFLEXIBILITÄT BEI ANSCHLUSSGEBÜHREN
Im Rahmen der Änderung von Artikel 36 der Verordnung wurden die Ratenzahlungsoptionen für Verbraucher erweitert, die ihre Anschlussgebühr per Kreditkarte bezahlen möchten. Die bisherige Möglichkeit, in mindestens 3 Raten zu zahlen, wurde auf bis zu 6 Monate angepasst.
AUSNAHME VON DER SICHERHEITSLEISTUNG BEI NEUEN ABONNEMENTS
Mit der Änderung von Artikel 39 wurde beschlossen, dass bei neuen Abonnementvorgängen von öffentlichen Einrichtungen, Gotteshäusern, Cemevis und Korankursen sowie von Bürgern, die Altersrente oder Sozialhilfe beziehen, keine Sicherheitsleistung mehr erhoben wird.
KLARE REGELN FÜR MESSUNG UND ABRECHNUNG
Durch die Änderung von Artikel 42 wurden die Prozesse zur Berechnung der Verbrauchsgebühren bei Nichtmessung oder fehlerhafter Messung durch den Zähler präzisiert. Die Methoden, die bei illegaler Nutzung und Fehlmessungen anzuwenden sind, wurden klar definiert, wodurch rechtliche Unsicherheiten sowohl für Verbraucher als auch für Verteilungsunternehmen beseitigt wurden.
Der Vorsitzende der EPDK, Mustafa Yılmaz, erklärte, dass die Regelungen mit einem verbraucherorientierten Ansatz vorbereitet wurden und sagte: "Unsere oberste Priorität auf den Energiemärkten ist der Schutz unserer Verbraucher und die Steigerung ihrer Zufriedenheit. Mit diesen Regelungen schaffen wir Flexibilität bei den Zahlungsprozessen und machen die Abrechnungs- und Informationsmechanismen transparenter und effektiver. Die sozialen Befreiungen bei der Sicherheitsleistung sind zudem ein Spiegelbild unseres Verständnisses vom Sozialstaat. Unser Ziel ist es, einen sicheren und nachhaltigen Erdgasmarkt dauerhaft zu etablieren."
Nachrichtenquelle: 12punto
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