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Neue Ära beim Online-Shopping: Verpflichtung eingeführt!

Handelsminister Ömer Bolat gab bekannt, dass ausländische Shopping-Websites, die Produkte in die Türkei verkaufen, nun verpflichtet sind, einen Vertreter im Land zu benennen. Mit der neuen Regelung sollen Verbraucherschutz, Steuerkontrolle und fairer Wettbewerb gestärkt werden.

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Neue Ära beim Online-Shopping: Verpflichtung eingeführt!

Handelsminister Ömer Bolat kündigte im Rahmen der Eröffnungskonferenz zur Woche der Produktsicherheit eine wichtige Neuregelung an, die internationale E-Commerce-Websites maßgeblich betrifft.

Laut Bolats Erklärung wird für Produktverkäufe in die Türkei über im Ausland ansässige digitale Einkaufsplattformen eine neue gesetzliche Verpflichtung eingeführt.

VERPFLICHTUNG ZUR BENENNUNG EINES VERTRETERS IN DER TÜRKEI EINGEFÜHRT

Mit der neuen Regelung müssen im Ausland ansässige E-Commerce-Plattformen künftig einen in der Türkei ansässigen Wirtschaftsakteur vorweisen, um direkt Produkte in das Land verkaufen zu können. Diese neue Regel zielt darauf ab, sowohl die Verbraucherrechte effektiver zu schützen als auch den Handel auf eine transparentere Grundlage zu stellen.

Minister Bolat bewertete die Neuregelung und betonte, dass dieser Schritt für Gerechtigkeit unter Marktbedingungen sorgen werde. Er erklärte: „Mit dieser Anwendung wird sichergestellt, dass auch E-Commerce-Plattformen aus dem Ausland unter gleichen Bedingungen wie die in der Türkei tätigen inländischen Unternehmen konkurrieren.“

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung von strategischer Bedeutung ist, um die Steuerkontrolle zu stärken, die Verbrauchersicherheit zu erhöhen und den informellen Handel zu verhindern. Das Datum des Inkrafttretens der neuen Verpflichtungen wird in den kommenden Tagen durch die Veröffentlichung im Amtsblatt (Resmi Gazete) bekannt gegeben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ömer Bolat Handel