Neue Ära beim Mohnankauf: Zuständige öffentliche Einrichtung für An- und Verkauf geändert
Durch ein Präsidialdekret wurde die Befugnis für die An- und Verkaufsprozesse von Mohnkapseln und -samen auf das Bodenamt (TMO) übertragen. Die Festlegung von Preisen und Mengen erfolgt nach Einholung der Stellungnahme des Ministeriums für Schatz und Finanzen.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurde das Bodenamt (TMO) für den An- und Verkauf von Mohnkapseln und -samen autorisiert.
Das TMO wird bei der Festlegung von Preis und Menge dieser Produkte die Stellungnahme des Ministeriums für Schatz und Finanzen einholen. Zudem werden die bei An- und Verkauf anzuwendenden Verfahren und Grundsätze vom TMO festgelegt.
Eine weitere Änderung im Dekret betrifft die Aktualisierung des Begriffs "Auftragsverlust und Berechnungsmethode" zu "Auftragsvergütung und Berechnungsmethode". In diesem Rahmen werden Verluste, die aus dem Export von Mohnkapseln und deren Derivaten sowie aus der Produktion, dem Vertrieb und dem Verkauf von Mohnsamen entstehen können, als Auftragsvergütung anerkannt und diese Kosten vom Ministerium für Schatz und Finanzen übernommen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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