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Neue Ära für landwirtschaftliche Flächen: Strenge Kontrollen für Hobbygärten und ungenehmigte Bauten

Die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung führt neue Beschränkungen gegen ungenehmigte Bebauung und das Modell der Hobbygärten auf landwirtschaftlichen Flächen ein.

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Neue Ära für landwirtschaftliche Flächen: Strenge Kontrollen für Hobbygärten und ungenehmigte Bauten

Das am 20. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz Nr. 7584 zur Änderung des Bodenschutz- und Landnutzungsgesetzes sowie einiger anderer Gesetze enthält neue Bestimmungen zur zweckentfremdeten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Die Regelung betrifft insbesondere Hobbygärten und ähnliche Projekte, die in der Umgebung von Großstädten über Genossenschaftsmodelle, Mitgliedschaften oder Nutzungsrechte vermarktet werden.

Bewertungen aus der Immobilienbranche zufolge haben in den letzten Jahren Angebote, bei denen als Ackerland klassifizierte Grundstücke in kleine Parzellen unterteilt und als „Hobbygarten“, „Tiny-House-Areal“, „Weinberghaus“ oder „Wochenend-Wohnbereich“ beworben werden, zu ernsthaften rechtlichen Risiken geführt. Bei solchen Transaktionen sind die Art des Grundbuchauszugs, der baurechtliche Status, die Genehmigung zur nicht-landwirtschaftlichen Nutzung, die Baugenehmigung sowie die rechtliche Grundlage für Infrastrukturanschlüsse von entscheidender Bedeutung.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR GENOSSENSCHAFTEN

Mustafa Hakan Özelmacıklı, Vorstandsvorsitzender von Altın Emlak Global, erklärte, dass mit der Verordnung Genossenschaften, die dem Genossenschaftsgesetz Nr. 1163 unterliegen, Beschränkungen beim Erwerb von Eigentum oder beschränkten dinglichen Rechten an bestimmten landwirtschaftlichen Flächen auferlegt wurden. Dies betrifft Gebiete, die in den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1/5000 und 1/1000 als „landwirtschaftlich zu schützende Flächen“ ausgewiesen sind, sowie landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Bebauungspläne, die unter das Gesetz Nr. 5403 fallen.

Der Erwerb von Eigentum oder beschränkten dinglichen Rechten an solchen Grundstücken durch landwirtschaftliche Genossenschaften bedarf künftig der Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft. Özelmacıklı betonte, dass dieser Schritt darauf abziele, zu verhindern, dass Genossenschaften, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke gegründet wurden, landwirtschaftliche Flächen faktisch in Hobbygärten umwandeln.

Einer der bemerkenswerten Punkte des Gesetzes ist die Bestimmung, die die Bereitstellung von Infrastrukturdienstleistungen für ungenehmigte Bauten und Anlagen untersagt. Gemäß dem Gesetz Nr. 5403 können für Bauten und Anlagen, die ohne entsprechende Genehmigung errichtet wurden, keine Strom-, Wasser- oder Erdgasanschlüsse sowie entsprechende Versorgungsverträge eingerichtet werden.

Gegen Behörden, Institutionen und Organisationen, die gegen diese Regel verstoßen, kann ein Bußgeld in Höhe von 100.000 TL pro Anschluss verhängt werden. Sollte der Anschluss nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids gekündigt werden, kann für jeden weiteren Monat, in dem der Anschluss besteht, ein zusätzliches Bußgeld von 100.000 TL fällig werden. Mit der Neuregelung werden zudem die Bußgelder für zweckentfremdete Nutzungen auf landwirtschaftlichen Flächen, basierend auf der Quadratmeterzahl, verschärft.

Özelmacıklı betonte, dass Käufer bei Projekten, die als Ackerland, Weinberg, Garten, Olivenhain, Hobbygarten, Tiny-House-Areal oder über eine Genossenschaftsmitgliedschaft angeboten werden, keine Entscheidungen treffen sollten, ohne die offiziellen Dokumente geprüft zu haben. Er wies darauf hin, dass eine Genossenschaftsmitgliedschaft, ein Nutzungsvertrag oder eine Anteilsübertragung keineswegs in jedem Fall direktes Eigentum im Grundbuch bedeute.

Experten zufolge müssen Versprechen wie „Baurecht kommt bald“, „Hausbau möglich“, „keine Baugenehmigung erforderlich“, „Tiny House kann aufgestellt werden“ oder „Anschlüsse sind möglich“ zwingend durch offizielle Dokumente verifiziert werden. Praktiken wie faktische Parzellierung, das Ziehen von Drahtzäunen, das Anlegen von Wegen, Betonieren und ungenehmigte Bebauung bergen sowohl für Verbraucher als auch für Verkäufer das Risiko behördlicher Sanktionen.


Nachrichtenquelle: 12punto

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