Neue Ära im E-Commerce beginnt am 1. August: Strenge Regeln für KI-Werbung und Rabatte
Mit der am 1. August in Kraft tretenden Verordnung werden neue Transparenzpflichten für KI-gestützte Werbung, Rabattaktionen und Verbraucherbewertungen eingeführt.
Neue Vorschriften, die darauf abzielen, Verbraucher vor irreführender Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken im E-Commerce zu schützen, treten ab dem 1. August in Kraft. Mit den vom Handelsministerium vorgenommenen Änderungen werden strengere Regeln für KI-gestützte Werbung, zielgerichtete Werbung, Influencer-Beiträge, Rabattaktionen und Verbraucherbewertungen eingeführt.
Mit der am 1. Juli im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung soll die Transparenz im digitalen Handel erhöht werden. Es wird erwartet, dass die Regelungen insbesondere E-Commerce-Plattformen und Unternehmen, die online verkaufen, dazu verpflichten, ihre Prozesse für Werbung, Kampagnen und Kundenbewertungen anzupassen.

WAS BRINGEN DIE NEUEN REGELN?
Im Rahmen der Verordnung wird es verpflichtend, den Einsatz von KI-generierten digitalen Charakteren, die von echten Personen kaum zu unterscheiden sind, für den Verbraucher klar, verständlich und erkennbar kenntlich zu machen. Es wird nicht gestattet sein, KI-generierte digitale Kopien in der Werbung so einzusetzen, dass der Eindruck entsteht, eine echte Person habe das Produkt getestet oder empfohlen.
Auch die Praxis der Referenzpreise bei Rabattwerbung ändert sich. Demnach kann der niedrigste Preis, der in den letzten 10 Tagen vor Beginn des Rabatts angewendet wurde, als Preis vor dem Rabatt angegeben werden. Mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass Produktpreise vor einer Kampagne künstlich erhöht werden, um anschließend einen hohen Rabatt vorzutäuschen. Bedingte Kampagnen unterliegen denselben Regeln.
Auch die Fristen für den Umgang mit Verbraucherbewertungen werden verkürzt. Die Frist für Verkäufer und Anbieter zur Beantwortung von Verbraucherbeschwerden wurde von 72 auf 48 Stunden reduziert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, können die Bewertungen veröffentlicht werden. Zudem wird nur die Veröffentlichung von Verbraucherbewertungen zugelassen, deren Kaufprozess verifiziert werden kann.

Cenk Çiğdemli, Mitglied des TOBB E-Commerce-Rates und Gründer-CEO von Ticimax, erklärte, dass die Verordnung die seit langem diskutierten Praktiken der Scheinrabatte erheblich einschränken werde. Çiğdemli sagte: „Es wird schwieriger werden, den Preis eines Produkts künstlich zu erhöhen und dann mit ‚50 Prozent Rabatt‘ zu werben. Dass der niedrigste Preis der letzten 10 Tage als Referenzpreis für Rabattverkäufe herangezogen wird, wird die Kampagnen transparenter machen.“
Laut Çiğdemli wird die neue Ära nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch das Wettbewerbsverständnis im E-Commerce verändern. Da die Nachverfolgung der Preishistorie, die Verifizierung von Verbraucherbewertungen und die Anpassung von Werbeinhalten an die gesetzlichen Bestimmungen eine starke digitale Infrastruktur erfordern, wird erwartet, dass Unternehmen, die in diesen Bereich investieren, im Anpassungsprozess einen Wettbewerbsvorteil haben werden.
Çiğdemli betonte, dass Zuverlässigkeit zu einem Wettbewerbsfaktor werde, und fügte hinzu: „Die neue Verordnung wird nicht nur den Verbraucher schützen, sondern ein neues Verständnis von Wettbewerb im E-Commerce schaffen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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