Neue Regelung der SPK für die Borsa İstanbul: Frist verlängert
Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die Laufzeit der vorübergehenden Maßnahmen, die zum Schutz des Anlegervertrauens und der Marktstabilität ergriffen wurden, bis zum 4. Juli 2025 verlängert.
Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat mit seinem neuen Beschluss vom 30. Mai 2025 bekannt gegeben, dass die Laufzeit einiger zuvor ergriffener vorübergehender Maßnahmen zur Gewährleistung der Marktstabilität und zur Aufrechterhaltung des Anlegervertrauens verlängert wurde.
MASSNAHMEN BIS ZUM 4. JULI GÜLTIG
Die SPK hat beschlossen, dass die im Bulletin vom 18. April 2025 mit der Nummer 2025/24 angekündigten und durch den Gremiumsbeschluss 24/733 in Kraft gesetzten Regelungen bis zum Ende des Handelstages am 4. Juli 2025 in Kraft bleiben.
WELCHE MASSNAHMEN WERDEN FORTGESETZT?
Im Rahmen der verlängerten vorübergehenden Maßnahmen gilt:
Leerverkäufe auf den Aktienmärkten der Borsa İstanbul bleiben weiterhin untersagt.
Aktienrückkäufe börsennotierter Unternehmen werden weiterhin in vereinfachter Form fortgeführt.
Die Eigenkapitalquote bei Kreditgeschäften wird weiterhin in gelockerter Form angewendet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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