Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9631
Dollar
Arrow
44,7395
Pfund Sterling
Arrow
63,0186
Gold
Arrow
6279,7220
BIST 100
Arrow
10.729

Neue Regelung für Essensgutscheine und Sozialversicherungsbeiträge! Wer sich dafür entscheidet, ist befreit…

Arbeitgeber, die sich für die MultiNet-Essenskarte entscheiden, sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Ali Emre Sever, CEO von Multinet Up, erklärte: „Wir sehen die vollständige Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber, die Sachleistungen über Essenskarten erbringen möchten, als eine Erleichterung, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, Kosten zu senken und Beträge zugunsten der Mitarbeiter festzulegen.“

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Neue Regelung für Essensgutscheine und Sozialversicherungsbeiträge! Wer sich dafür entscheidet, ist befreit…

Multinet Up hat bekannt gegeben, dass Arbeitgeber, die sich für die MultiNet-Essenskarte entscheiden, von Beiträgen zur Sozialversicherungsanstalt (SGK) befreit sind.

Laut der Unternehmensmitteilung wurde mit dem SGK-Rundschreiben Nr. 2024/17 zum Thema „Essensgeld“ vom 31. Dezember 2024 festgelegt, dass Arbeitgeber, die das Mittagessen ihrer Mitarbeiter nicht in bar, sondern über Essenskarten bereitstellen, ohne jegliche Obergrenze zu 100 Prozent von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden.

Nutzer der MultiNet-Essenskarte können den vom Arbeitgeber festgelegten Essensbetrag in Restaurants, Cafés, Buffets und Supermärkten einlösen, die zum Partnernetzwerk des Unternehmens mit insgesamt über 41.000 Betrieben gehören.

Arbeitgeber profitieren zudem von den steuerlichen Vorteilen der Essenskarte. Bei Zahlungen zwischen täglich 158 Lira und 240 Lira fallen bei Nutzung der MultiNet-Essenskarte beispielsweise keine Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer oder Stempelsteuer an.

Bei Barzahlungen hingegen entfällt zwar die Einkommensteuer für diesen Betrag, die Sozialversicherungsbeiträge müssen jedoch entrichtet werden. Bei Zahlungen bis zu 240 Lira zzgl. MwSt. fallen bei Nutzung der MultiNet-Essenskarte keine Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer oder Stempelsteuer an. Der 10-prozentige MwSt.-Betrag auf der Rechnung kann zudem als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Bei Beträgen über 240 Lira bleibt die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Nutzung der MultiNet-Essenskarte bestehen, während Einkommensteuer und Stempelsteuer anfallen. Auch in diesem Fall kann der 10-prozentige MwSt.-Betrag auf der Rechnung als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Bei Barzahlungen bestehen in beiden Fällen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuer und Stempelsteuer.

Der CEO von Multinet Up, Ali Emre Sever, betonte in der Stellungnahme, dass die Anwendung der Essenskarte sowohl den Arbeitgebern Kostenvorteile biere als auch einen wesentlichen Beitrag zum Wohlbefinden der Mitarbeiter leiste. Er fügte hinzu, dass die Anwendung durch die Vorteile für die Belegschaft die Produktivität im Arbeitsleben steigere.

Sever merkte an, dass mit der neuen Entscheidung bei Barzahlungen und Essenszuschüssen über Karten, die wie Bargeld überall akzeptiert werden, in diesem Jahr eine Ausnahme bis zu 158 Lira gelten könne, während bei Essenskarten eine Beitragsbefreiung ohne jegliche Obergrenze gewährt werde: „Wir sehen die vollständige Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber, die Sachleistungen über Essenskarten erbringen möchten, als eine Erleichterung, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, Kosten zu senken und Beträge zugunsten der Mitarbeiter festzulegen.“

Sever wies darauf hin, dass die Bereitstellung des Essenszuschusses, der einen wichtigen Anspruch der Mitarbeiter darstellt, über das Essenskartensystem nicht nur steuerliche Vorteile für Arbeitgeber biete, sondern auch nachhaltige Beiträge zur nationalen Wirtschaft leiste: „Essenskarten, die Kunden in kleine Restaurants und Lokale bringen, die den Mittagstisch für Mitarbeiter anbieten, tragen gleichzeitig zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Gastgewerbe bei und unterstützen so die nationale Wirtschaft. Wir begrüßen die Aufhebung der Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge bei Essenskarten als eine Regelung, die all diese Beiträge des Essenskartensystems unterstützt.“


Nachrichtenquelle: AA

SGK MultiNet Essen Essenskarte