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Noyan Doğan: Arbeitgeber müssen fehlende Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer nachzahlen

Es wurde mitgeteilt, dass Arbeitgeber die fehlenden Versicherungstage für Arbeitnehmer nachzahlen können, die während der Pandemie zwar Kurzarbeitergeld oder Lohnunterstützung bezogen, aber dennoch vom Arbeitgeber beschäftigt wurden, ohne dass die entsprechenden Beiträge abgeführt wurden.

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Noyan Doğan: Arbeitgeber müssen fehlende Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer nachzahlen

Hürriyet-Kolumnist Noyan Doğan schrieb, dass die bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) unvollständig gemeldeten Tage von Arbeitnehmern, die während der Pandemie Kurzarbeitergeld oder Lohnunterstützung erhielten, aber dennoch vom Arbeitgeber beschäftigt wurden, ohne dass die Beiträge für diese Tage eingezahlt wurden, nachgemeldet werden können.

Doğan hielt in seinem heutigen Artikel Folgendes fest:

"Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld oder Lohnunterstützung beantragt und in Anspruch genommen hat, den Arbeitnehmer jedoch den ganzen Monat über beschäftigt hat, ohne die Beiträge für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage an die SGK abzuführen, können diese fehlenden Tage nachgemeldet werden. Der Arbeitgeber wird die fehlenden Versicherungsbeiträge einzahlen. Hierfür muss der Arbeitgeber bei der SGK für die Tage, für die die Versicherungszeiten unvollständig gemeldet wurden, einen Antrag stellen und die Beiträge innerhalb von drei Monaten ab dem Antragsdatum entrichten. Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld jedoch im Rahmen der geltenden Regeln in Anspruch genommen hat, die Arbeitnehmer nicht über das erlaubte Maß hinaus beschäftigt hat und die Anzahl der bei der SGK unvollständig gemeldeten Tage mit den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen übereinstimmt, werden die fehlenden Beiträge für diese Arbeitnehmer nicht nachgemeldet."

Für den vollständigen Artikel klicken Sie hier


Nachrichtenquelle: 12punto

Noyan Doğan unvollständige Beiträge