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Privatisierungsentscheidung für Brücken und Autobahnen gefallen: Ministerium gibt Erklärung ab! Es sei kein Gewinn, sondern Einnahme

Das Ministerium für Schatz und Finanzen behauptete in Bezug auf die umstrittene Regelung, dass das Eigentum beim Staat verbleibe und die 600 Millionen Dollar keine Gewinne, sondern Einnahmen seien.

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Privatisierungsentscheidung für Brücken und Autobahnen gefallen: Ministerium gibt Erklärung ab! Es sei kein Gewinn, sondern Einnahme

Nachdem das Präsidialdekret zur Übertragung der Betriebsrechte einiger von der Generaldirektion für Autobahnen betriebener Brücken und Autobahnen im Amtsblatt veröffentlicht wurde, reagierte das Ministerium für Schatz und Finanzen auf die Diskussionen in der Öffentlichkeit.

In der von der Privatisierungsverwaltung abgegebenen Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die laufenden Arbeiten nicht den Verkauf von öffentlichem Eigentum beinhalten, sondern die Prüfung eines Modells zur befristeten Übertragung der Betriebsrechte, wobei das Eigentum beim Staat verbleibt.

Eine stark befahrene Hängebrücke in Istanbul und das Stadtbild in der Umgebung.
Im Rahmen der Übertragung der Betriebsrechte sind auch die 15-Juli-Märtyrer-Brücke und die Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke enthalten.

Dem Beschluss zufolge sind neben der 15-Juli-Märtyrer-Brücke und der Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke auch die KGM-Autobahn Europa, die KGM-Autobahn Anatolien, die Autobahnen Izmir-Aydin, Izmir-Cesme, Nigde-Mersin-Adana, Adana-Gaziantep, Gaziantep-Sanliurfa und Toprakkale-Iskenderun sowie einige Ringautobahnen Teil des Prozesses.

In der Erklärung wurde festgehalten, dass die technischen, rechtlichen und finanziellen Vorbereitungen in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen, gesetzeskonform und transparent durchgeführt werden. Es wurde betont, dass die Priorität des Modells nicht allein in der Erzielung von Einnahmen liege, sondern darin, die Servicequalität zu verbessern, Wartungsarbeiten und Investitionen zu beschleunigen sowie die betriebliche Effizienz zu steigern.

Das Ministerium reagierte auch auf die in der Öffentlichkeit aufgekommene Behauptung, dass „die Autobahnen jährlich 600 Millionen Dollar Gewinn erwirtschaften“. In der Erklärung wurde klargestellt, dass es sich bei dem genannten Betrag nicht um Gewinn, sondern um Einnahmen handele, wovon etwa 300 Millionen Dollar für Wartungs- und Reparaturkosten aufgewendet würden.

Zudem wurde betont, dass Investitions- und Erneuerungsausgaben sowie Personal- und Betriebskosten in die Berechnung einbezogen werden müssten. Daher sei es technisch und finanziell nicht zulässig, die 600 Millionen Dollar direkt mit 30 Jahren zu multiplizieren, um einen „30-Jahres-Gewinn“ oder einen „öffentlichen Schaden“ zu berechnen.

In der Erklärung wurde ferner darauf hingewiesen, dass es keine Entscheidung gebe, die dazu führe, dass kostenlose Autobahnen mautpflichtig würden, die Mautgebühren zusätzlich erhöht würden oder die Beschäftigten ihre bestehenden Rechte verlören.

Das Ministerium erklärte, dass das im Amtsblatt vom 5. September 2026 veröffentlichte Präsidialdekret nicht bedeute, dass direkt eine Privatisierungsausschreibung erfolge; vielmehr sei die Privatisierungsverwaltung für die durchzuführenden Transaktionen ermächtigt worden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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