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Professioneller Kunde zu werden ist schwieriger geworden: Große Änderungen bei den Anlegerkriterien durch das SPK

Das Kapitalmarktamt (SPK) hat die Schwelle für das Finanzvermögen, die für die Anerkennung als professioneller Kunde erforderlich ist, von 1 Million TL auf 10 Millionen TL und die Anforderung an das Transaktionsvolumen von 500.000 TL auf 5 Millionen TL angehoben.

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Professioneller Kunde zu werden ist schwieriger geworden: Große Änderungen bei den Anlegerkriterien durch das SPK

Das Kapitalmarktamt (SPK) hat in seinem Bulletin vom 19. Dezember 2025 eine umfassende Aktualisierung der Kriterien für die Klassifizierung von Anlegern vorgenommen. Durch einen Grundsatzbeschluss des Entscheidungsgremiums des Amtes wurden die finanziellen Schwellenwerte für den Status als professioneller Kunde und qualifizierter Anleger angehoben.

SCHWELLE FÜR FINANZVERMÖGEN ANGEHOBEN

Die Summe des Finanzvermögens, die für eine Anerkennung als professioneller Kunde auf Anfrage erforderlich ist, wurde von 1 Million TL auf 10 Millionen TL erhöht.

ANFORDERUNG AN DAS TRANSAKTIONSVOLUMEN AKTUALISIERT

Das Kriterium für das Transaktionsvolumen, das zuvor bei 500.000 TL lag, wurde mit der neuen Regelung auf 5 Millionen TL angehoben.

PARALLELE ERHÖHUNG FÜR JURISTISCHE PERSONEN

Es wurde mitgeteilt, dass die für institutionelle Anleger vorgesehenen Beträge zur Erlangung des Status als professioneller Kunde ebenfalls in Einklang mit den individuellen Anlegern erhöht werden.

AUSNAHME BEI FONDSINVESTITIONEN

Für Anleger, die Anteile an Immobilien-Investmentfonds (GYF) und Risikokapital-Investmentfonds (GSYF) erwerben, gelten weiterhin die bestehenden finanziellen Grenzen. Qualifizierte Anleger in diesem Bereich wurden von der neuen Schwellenwerterhöhung ausgenommen.

ERWORBENE RECHTE BLEIBEN GEWAHRT

Die Rechte derjenigen, die vor dem 19. Dezember 2025 durch Erfüllung der erforderlichen Bedingungen den Status als professioneller Kunde oder qualifizierter Anleger erworben haben, bleiben geschützt und ihr Status bleibt bestehen.

NEUE KRITERIEN FÜR NEUANTRÄGE

Die aktualisierten Beträge gelten für Anleger, die nach dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses erstmals einen Antrag auf diesen Status stellen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Kapitalmarktgremium SPK