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Rentenberechnung von Grund auf neu: Diese Regel ist Geschichte! Die gesamte Erwerbsbiografie wird maßgeblich...

Für Versicherte, die nach Oktober 2008 in das System eingetreten sind, ist die Ära der „letzten 7 Jahre“ bei der Rentenberechnung vorbei. Die Sozialversicherungsanstalt SGK bestimmt den Rentenstatus nun anhand der gesamten Erwerbsbiografie.

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Rentenberechnung von Grund auf neu: Diese Regel ist Geschichte! Die gesamte Erwerbsbiografie wird maßgeblich...

Im Sozialversicherungssystem gab es eine bedeutende Änderung, die sich direkt auf die Rentenberechnungen auswirkt. Das über viele Jahre angewandte System, das Versicherten durch Statusänderungen in den letzten Jahren vor der Rente Vorteile verschaffte, ist für Versicherte, die nach Oktober 2008 in das System eingetreten sind, beendet. Der Sozialversicherungsexperte İsa Karakaş erklärte, dass für diejenigen, die nach diesem Datum erstmals versichert wurden, bei der Rente nicht mehr die „letzten 7 Jahre“, sondern die gesamte Erwerbsbiografie berücksichtigt wird.

Karakaş betonte, dass die Rentenbedingungen trotz der Zusammenführung von SSK, Bağ-Kur und Emekli Sandığı unter dem Dach der SGK weiterhin nach unterschiedlichen Regeln festgelegt werden, und wies darauf hin, dass sich die Erwartungen der Bürger an das System nicht geändert hätten. Karakaş erinnerte daran, dass in der aktuellen Praxis die Rentenbedingungen für Personen, die in verschiedenen Status gearbeitet haben, auf der Grundlage der letzten 7 Jahre der tatsächlichen Dienstzeit bestimmt werden, und gab folgende Einschätzung ab:

''Die Formel ist klar: In den letzten 7 Jahren (2.520 Tage) werden Sie in dem Status verrentet, in dem Sie die meisten Beiträge (mindestens 1.260 Tage) gezahlt haben.

Beispiel: Ein Bağ-Kur-Versicherter, der sein Leben lang als Gewerbetreibender tätig war und dessen Versicherung ab dem 01.05.2007 registriert ist, kann die letzten 3,5 Jahre (1.260 Tage) als SSK-Versicherter absolvieren, um so den strengeren Bedingungen der Bağ-Kur zu entgehen und von den vorteilhafteren Bedingungen der SSK zu profitieren.

Die eigentliche Nachricht beginnt hier: Für diejenigen, die erstmals im Oktober 2008 oder später versichert wurden, ist die „1.260-Tage-Regel“ vollständig vom Tisch. Im neuen System werden nicht die „letzten 7 Jahre“, sondern die „gesamte Erwerbsbiografie“ unter die Lupe genommen.

Die Bewertung hat sich geändert: Die SGK schaut nicht mehr auf die letzten Jahre. In welchem Status Sie den Großteil Ihrer gesamten Arbeitszeit verbracht haben, bestimmt Ihre Rentenbedingungen.

Die harte Realität: Ein Versicherter der neuen Generation, der 23 Jahre lang als Bağ-Kur-Versicherter gearbeitet hat und die letzten 7 Jahre als SSK-Versicherter verbrachte, wird nicht mehr wie im alten System über die SSK in Rente gehen können. Die SGK wird ihm sagen: „Der Großteil Ihrer Zeit war Bağ-Kur, also müssen Sie die 9.000 Tage vollmachen.“''

Mit dieser Änderung entfällt insbesondere für Versicherte, die nach Oktober 2008 in das System eingetreten sind, die Möglichkeit, durch kurzfristige Maßnahmen Statusvorteile bei der Rente zu erzielen. Gleichzeitig kommen auf Versicherte mit einer überwiegenden Bağ-Kur-Historie längere Beitragszeiten und strengere Rentenbedingungen zu.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ruhestand Rentner İsa Karakaş