Rückzieher bei umstrittenen Kreditkartenlimits: Limitbeschränkungen für zwei Ausgabengruppen aufgehoben
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat einen neuen Schritt bei ihren Regelungen zur Anpassung von Kreditkartenlimits an das Einkommen unternommen. In einem an die Banken versandten Schreiben wurde mitgeteilt, dass Ausgaben für Bildung und Gesundheit von den Limitbeschränkungen ausgenommen werden.
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine neue Anweisung zu den von ihr eingeführten Verschärfungsmaßnahmen für Kreditkarten veröffentlicht. In dem Schreiben vom 4. Februar 2026 wurde betont, dass die zuvor angekündigten Regelungen zur Limitkürzung und Einkommensprüfung grundlegende Ausgaben wie Bildung und Gesundheit nicht negativ beeinflussen sollten.
AUSNAHME FÜR BILDUNGS- UND GESUNDHEITSAUSGABEN
Gemäß der an die Banken übermittelten Anweisung der BDDK wurden Ausgaben im Bildungs- und Gesundheitssektor bei der Anwendung von Kreditkartenlimitkürzungen von der Regelung ausgenommen.
Nach der neuen Regelung werden die in diesen Bereichen genutzten Kreditkartenlimits als „aktive Limits“ betrachtet und nicht in die Berechnungen zur Limitkürzung einbezogen.
3 MONATE ANPASSUNGSFRIST FÜR BANKEN
Den Banken wurde eine Frist von 3 Monaten eingeräumt, um die technische Infrastruktur aufzubauen, die es ermöglicht, Bildungs- und Gesundheitsausgaben von anderen Transaktionen zu unterscheiden.
In diesem Prozess wurde gefordert, dass die Überprüfung von Einkommensnachweisen über digitale Kanäle ermöglicht und die Systeme an die Ausnahmeregelung angepasst werden.
DIGITALER PROZESS BEI DER EINKOMMENSÜBERPRÜFUNG
In der neuen Anweisung wurde zudem angegeben, dass die Prozesse zur Beschaffung und Verifizierung von Einkommensnachweisen digitalisiert werden sollen, um eine Benachteiligung der Kunden zu vermeiden.
In diesem Rahmen wird erwartet, dass die Banken ihre digitalen Antrags- und Verifizierungsmechanismen weiterentwickeln.
MAKROPRUDENZIELLES PAKET WURDE AM 30. JANUAR ANGEKÜNDIGT
Die BDDK hatte ihr umfassendes makroprudenzielles Regulierungspaket zur Gewährleistung der Finanzstabilität am Freitag, den 30. Januar 2026, um 23.57 Uhr angekündigt.
Mit diesem Paket wurden nicht nur Kreditkarten, sondern auch Hypothekenkredite, die Umstrukturierung von Verbraucherkrediten und Dispositionskredite (KMH) neu geregelt.
Einer der am meisten diskutierten Punkte innerhalb dieses Pakets war die obligatorische Kürzung ungenutzter Kreditkartenlimits.
Gemäß der von der BDDK bekannt gegebenen Anwendung:
Bei Limits zwischen 400.000 TL und 750.000 TL:
Es wurde eine Kürzung um 50 Prozent basierend auf dem niedrigsten verfügbaren Limit der Karte vorgenommen.
Bei Limits über 750.000 TL:
Ungenutzte Limits wurden um 80 Prozent gesenkt.
Den Banken war eine Frist bis zum 15. Februar 2026 gesetzt worden, um diese Transaktionen abzuschließen.
ÄRA DER EINKOMMENSANGABE BEENDET
Mit diesen Regelungen endete die Praxis, Kreditkartenlimits auf Basis mündlicher Angaben zu bearbeiten.
Bei neuen Kartenanträgen und Limiterhöhungen gelten nun folgende Regeln:
Für das erste Jahr wurde das Kartenlimit auf maximal das Zweifache des nachgewiesenen Einkommens festgelegt,
ab dem zweiten Jahr auf maximal das Vierfache.
Diese Berechnungen werden nun ausschließlich auf Basis von Dokumenten durchgeführt, die das Einkommen belegen, wie etwa Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide.
Die BDDK hatte die Regelungen mit der Bekämpfung von illegalen Wetten und Betrug begründet. Die Behörde argumentierte, dass hohe und ungenutzte Kreditkartenlimits für illegale Geldströme genutzt werden könnten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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