SGK-Experte warnt Arbeitgeber vor Barzahlung von Gehältern
Arbeitgeber, die Gehälter ihrer Mitarbeiter in bar auszahlen, sehen sich ernsthaften Risiken gegenüber. Mit einer neuen Regelung wurden wichtige Neuerungen bei den Zahlungsmethoden eingeführt. Betriebe, die Löhne in bar auszahlen, müssen mit rechtlichen und finanziellen Sanktionen rechnen.
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die Verordnung aktualisiert, die vorschreibt, dass alle Zahlungen an Arbeitnehmer, wie Gehälter, Prämien und Boni, über Banken abgewickelt werden müssen. Die entsprechende Änderung wurde im Amtsblatt vom 4. Juni 2025 veröffentlicht und ist offiziell in Kraft getreten.
DREI-PERSONEN-GRENZE
In der bisherigen Praxis hatten Betriebe mit fünf oder weniger Mitarbeitern das Recht, Gehälter in bar auszuzahlen. Mit der neuen Regelung wurde diese Zahl jedoch reduziert. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen nur noch Unternehmen, die drei oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen, Barzahlungen vornehmen.
WICHTIGE WARNUNG VOM EXPERTEN
Der Experte für soziale Sicherheit, Özgür Erdursun, erklärte in einer Stellungnahme zur neuen Regelung, dass Arbeitgeber vorsichtig sein müssen. Erdursun richtete eine wichtige Warnung an Betriebe, die weiterhin Barzahlungen leisten, und betonte: „Es werden sehr ernsthafte Strafen verhängt.“
WAS ERWARTET ARBEITGEBER, DIE BAR ZAHLEN?
Gemäß den neuen Regeln wird der Arbeitgeber für jeden Monat und jeden Arbeitnehmer, dessen Gehalt in bar ausgezahlt wurde, mit einer Geldstrafe in Höhe von zwei Mindestlöhnen belegt.
Sollte bei einer Prüfung festgestellt werden, dass Barzahlungen geleistet wurden, werden die Lohnabrechnungen und das Journal des Unternehmens für ungültig erklärt. Für jeden ungültigen Eintrag wird eine Geldstrafe in Höhe eines halben Mindestlohns verhängt (insgesamt jedoch nicht mehr als 12 Mindestlöhne).
Darüber hinaus wird die dem Arbeitgeber gewährte „Mindestlohnunterstützung“ für die Zeiträume, in denen Barzahlungen festgestellt wurden, zurückgefordert, und der entsprechende Betrag muss zuzüglich gesetzlicher Zinsen an die SGK zurückgezahlt werden.
Die vom Arbeitgeber zu wenig gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern müssen zusammen mit Verzugszinsen an die zuständigen Behörden nachgezahlt werden.
Zusätzlich kann es dazu kommen, dass der Arbeitgeber das Gehalt ein zweites Mal zahlen muss, falls der Arbeitnehmer behauptet, die Vergütung nicht erhalten zu haben.
STRAFEN NICHT NUR FINANZIELLER NATUR
Das neue System umfasst nicht nur finanzielle Sanktionen. Arbeitgeber, die Barzahlungen leisten, können zudem nicht von staatlichen Förderungen profitieren. Wenn Gehaltszahlungen nicht über die Bank erfolgen, werden die Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens als ungültig betrachtet, was dazu führen kann, dass der Arbeitgeber zahlreiche rechtliche und finanzielle Ansprüche verliert.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Verletzungsstatus von Osimhen, Lemina und Singo bei Galatasaray bekannt gegeben
Achtung beim Online-Verkauf: Steuerüberwachung ausgeweitet
VAR für das Derby Fenerbahçe gegen Beşiktaş steht fest!
Brücken und Autobahnen werden privatisiert: 15. Juli- und FSM-Brücke ebenfalls auf der Liste
Peugeot-Preisliste für September 2026 steht fest
Regeln im Schengen-Raum ändern sich
Neue Details zur 'Panel'-Operation gegen Anwälte bekannt geworden
Detail zur Gökçek-Ära bei der ABB-Untersuchung
Erste Stellungnahme von Osimhen nach Verletzung im Başakşehir-Spiel
Özlem Şanver: „Er sagte, es wird alles gut, ich habe ihm geglaubt – soll ich etwa Schläge bekommen, nur weil ich mich nicht getrennt habe?“