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Staatsanwaltschaft weist Antrag der HKP gegen das TÜİK ab! Hier ist die Entscheidung...

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat entschieden, dass "keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" hinsichtlich der Strafanzeige der Halkın Kurtuluş Partisi (HKP) gegen den TÜİK-Präsidenten Erhan Çetinkaya und die stellvertretenden TÜİK-Präsidenten besteht.

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Staatsanwaltschaft weist Antrag der HKP gegen das TÜİK ab! Hier ist die Entscheidung...

Während die vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Daten weiterhin kontrovers diskutiert werden, hatte TÜİK-Präsident Erhan Çetinkaya auf die Kritik an der Einstellung der Veröffentlichung von Warenpreisen mit den Worten reagiert: "Die in der Vergangenheit veröffentlichten Warenpreise haben keinen Indikatorcharakter mehr. Die Veröffentlichung der Warenpreise erfordert einen zusätzlichen Arbeitstag. Aus diesem Grund veröffentlichen wir diese Preise, die keinen Indikatorcharakter mehr haben, nicht mehr."

Wie Mehmet Oflaz von ANKA berichtet; hat die HKP das Thema vor Gericht gebracht, mit der Begründung, dass die von der Bevölkerung wahrgenommene Inflation von der von der TÜİK bekannt gegebenen Inflation abweiche und die TÜİK-Daten nicht die Realität widerspiegelten.

Die Anwälte der Halkın Kurtuluş Partisi (HKP) reichten am 10. Juli bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen den TÜİK-Präsidenten Erhan Çetinkaya und die stellvertretenden TÜİK-Präsidenten wegen "Beeinflussung von Preisen", "Amtsmissbrauch" und "Nichtanzeige einer Straftat durch einen Amtsträger" ein.

'WISSENSCHAFTLICH UND TECHNISCH AUTONOM'

Die Strafanzeige der Parteianwälte wurde vom Büro für Ermittlungen bei Beamtenstraftaten der Generalstaatsanwaltschaft Ankara bearbeitet und mit der Entscheidung beschieden, dass "keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" bestehe. In der Entscheidung, die der Nachrichtenagentur ANKA vorliegt, wird darauf hingewiesen, dass dem TÜİK in keiner Angelegenheit Weisungen erteilt werden und die Statistiken auf wissenschaftlicher und autonomer Basis veröffentlicht werden. Darin heißt es:

"Bei der gemeinsamen Bewertung aller Informationen und Dokumente in der Akte wurde festgestellt, dass das Türkische Statistikinstitut gemäß den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Statistikgesetzes Nr. 5429 und des Präsidialdekrets Nr. 4 befugt und verpflichtet ist, offizielle Statistiken unseres Landes in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Demografie, Kultur, Umwelt, Wissenschaft und Technologie sowie in anderen als notwendig erachteten Bereichen zu erheben, zu bewerten, zu analysieren und zu veröffentlichen, und die so erstellten offiziellen Statistiken dem Präsidialamt, den Ministerien, öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie allen Entscheidungsträgern, Forschern, Anwendern und anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Die Institution ist eine öffentliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Haushalt, die dem Ministerium für Schatz und Finanzen angegliedert ist. Gemäß Artikel 599 des Präsidialdekrets Nr. 4 mit der Randüberschrift 'Wissenschaftliche und technische Autonomie' ist zudem festgelegt, dass bei der Umsetzung des offiziellen Statistikprogramms, das den Rahmen für die Erstellung offizieller Statistiken in unserem Land vorgibt, den Mitarbeitern der Institution und anderen ausführenden Einheiten in keiner Angelegenheit Weisungen erteilt werden dürfen, insbesondere nicht bei der Auswahl von Datenquellen, statistischen Methoden und Prozessen, deren Verbreitung, Inhalt, Form und Zeitpunkt sowie der Anwendung statistischer Geheimhaltung. Mit dieser Regelung wurde der Institution bei der Erstellung ihrer offiziellen Statistiken wissenschaftliche und technische Autonomie verliehen."

'KEINERLEI FEHLVERHALTEN ODER VERANTWORTUNG FESTGESTELLT'

Im weiteren Verlauf der Entscheidung wurde betont, dass in früheren Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zu ähnlichen Vorwürfen bereits Entscheidungen getroffen wurden, von einer Einleitung abzusehen, und dass diese Entscheidungen rechtskräftig seien. In der Entscheidung wurde festgehalten:

"Da die Vorwürfe abstrakt und allgemeiner Natur bleiben und hinsichtlich der genannten Vorwürfe keinerlei Fehlverhalten oder Verantwortung festgestellt werden konnte, die den Beschuldigten zuzurechnen wären, und die Vorwürfe nicht ausreichen, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten zu rechtfertigen, wurde entschieden, dass keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bezüglich des Antrags des Anzeigenerstatters besteht."


Nachrichtenquelle: 12punto

TÜİK TÜİK-Präsident Erhan Çetinkaya HKP