Stellungnahme der Halkbank zur zweiten in den USA eingereichten Klage
Die Halkbank erklärte zur zweiten gegen die Bank in den USA eingereichten Zivilklage: „Sollte das Berufungsgericht zu Gunsten der Halkbank entscheiden, wird der Fall ohne Gerichtsverfahren eingestellt; sollte es zu Ungunsten entscheiden, wird unsere Bank ihre rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten nutzen.“
Die Halkbank hat eine Stellungnahme zur zweiten gegen die Bank in den USA eingereichten Zivilklage abgegeben.
In der von der Halkbank auf der Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass alle Gerichtsverfahren der ersten Zivilklage mit Schadensersatzforderungen (Owens-Fall), die am 27. März 2020 gegen die Bank eingereicht wurde, abgeschlossen und am 8. Januar 2024 zu Gunsten der Halkbank entschieden wurden.
Bezüglich der zweiten Zivilklage mit Schadensersatzforderungen (Hughes-Fall), die am 26. Juli 2023 gegen die Halkbank eingereicht wurde, wurde mitgeteilt, dass das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 1. Mai 2024 entschieden habe, alle Gerichtsverfahren in diesem Zivilprozess bis zum Abschluss des Strafverfahrens gegen die Bank auszusetzen. In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:
„Daher ist die zweite Zivilklage (Hughes-Fall) ausgesetzt, bis eine endgültige Entscheidung im Strafverfahren gegen unsere Bank getroffen wird. Andererseits läuft im Strafverfahren weiterhin das Berufungsverfahren unserer Bank mit dem Ziel der Klageabweisung aufgrund staatlicher Immunität. Am 28. Februar 2024 fand vor dem United States Court of Appeals for the Second Circuit eine mündliche Verhandlung statt, jedoch hat das Berufungsgericht noch keine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen. Sollte das Berufungsgericht zu Gunsten der Halkbank entscheiden, wird der Fall ohne Gerichtsverfahren eingestellt; sollte es zu Ungunsten entscheiden, wird unsere Bank ihre rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten nutzen.“
Nachrichtenquelle: AA
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